Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Nutzung des cloudbasierten Fuhrparkmanagement-
systems „CARMADA“ der freenet.de GmbH,
Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg,
Amtsgericht Hamburg, HRB 105353,
Geschäftsführung: Daniel Frei, Lutz Harder
(im Folgenden „freenet“ genannt)
Hilfe: | https://carmada.de/hilfe/ |
Kontakt: | [email protected] |
Postfach: | freenet.de GmbH Postfach 90 02 65 99105 Erfurt |
1. Geltungsbereich
freenet bietet mit CARMADA (im Folgenden „Carmada“) seinen Kunden ein cloud-basiertes Fuhrparkmanagementsystem auf Grundlage dieser AGB an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Nutzungsvoraussetzungen, Registrierung und Vertragsschluss
2.1 Die Nutzung von Carmada ist ausschließlich Unternehmen iSd § 14 BGB vorbehalten. Verbraucher gem. § 13 BGB können keine Vertragspartner sein.
2.2 Die Vertragspartner schließen die in Anlage 3 befindliche Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
2.3 Carmada ist ein Webservice, der über das Internet zugänglich gemacht wird. Der Internetzugang, der für die Nutzung von Carmada benötigt wird, ist nicht Gegenstand der Leistungen von freenet.
2.4 Auf den Dienst kann mit allen gewöhnlichen Betriebssystemen und den gewöhnlichen, jeweils aktuellen Browsern zugegriffen werden und er kann sowohl mobil als auch stationär genutzt werden.
2.5 Für die Nutzung von Carmada ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Dabei hat er seine Firma, seinen Namen, seine E-Mail-Adresse sowie seine Login-Daten (Firmenkürzel und Passwort) anzugeben.
2.6 Weiterhin erklärt sich der Kunde mit der Registrierung damit einverstanden, dass er sämtliche Informationen, die er von Carmada erhält, über sein E-Mail-Postfach erhält. Dazu hat er bei Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, und sein E-Mail-Postfach regelmäßig einzusehen.
2.7 Mit erfolgreicher Registrierung wird dem Kunden ein persönlicher Kundenaccount angelegt, über den er online seine Kundendaten verwalten, z.B. ändern, kann.
2.8 Mit erfolgreicher Registrierung ist der Kunde für die kostenlose Testphase freigeschaltet. Diese endet automatisch. Jeder Kunde kann nur einmalig die Testphase nutzen.
2.9 Nach Registrierung und kostenloser Testphase hat der Kunde die Möglichkeit, in ein kostenpflichtiges Paket zu wechseln. Die Kostenpflicht wird ihm vorab mittels einer Online-Anzeige angezeigt. Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er, nachdem er neben den bereits im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten die vollständige Adresse und die Zahlungsdaten angibt und den „kostenpflichtig bestellen“- Button drückt. freenet nimmt das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung, spätestens mit Freischaltung des Pakets, an.
2.10 Im laufenden Vertrag können einzelne Leistungsoptionen (vgl. Leistungsbeschreibung in Anlage 1) zu den in der Preisliste (vgl. Preisliste in Anlage 3) genannten Konditionen hinzugebucht werden.
2.11 freenet behält sich vor, die Leistungen jederzeit mittels kostenloser Upgrades zu erweitern und zu verbessern. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
2.12 freenet ist nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, Kundenpräsenzen zu sperren, Datentransfer zu beschränken und gegebenenfalls die Seite vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen, wenn dadurch die Verfügbarkeit, die Stabilität oder die Sicherheit der bereitgestellten Server beeinträchtigt wird oder die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht. freenet wird den Kunden umgehend über eine derartige Maßnahme informieren.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Carmada ist eine cloudbasierte Software für zeitgemäßes Management von heterogenen Fuhrparks. Die Leistungen von Carmada beinhalten Inklusivleistungen und zubuchbaren Exklusivleistungen und werden als Laufzeitverträge zur Verfügung gestellt. Leistungsumfang und Preise der Inklusivleistungen und Exklusivleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und der Preisliste (Anlage 2).
3.2 freenet hält auf den Servern für die vom Kunden durch Nutzung der Carmada Plattform erzeugten und/oder erforderlichen Daten Speicherplatz bereit, die in einer oder mehreren geteilten Datenbanken gespeichert werden.
3.3 Im Paket stehen dem Kunden eine unbegrenzte Anzahl an Benutzerzugängen zur Verfügung. Die Berechtigung zur Benutzung kann sich generell auf Carmada beziehen oder auf einzelne Dateien/Speicherbereiche. Die Auswahl der Nutzungsberechtigten und die Form der jeweiligen Zugangsberechtigung erfolgt durch und in Verantwortung des Kunden, indem er dem jeweiligen zur Nutzung Berechtigten Zugangsdaten für einen definierten Speicherbereich zur Verfügung stellt. Alle Nutzungen durch die Berechtigten erfolgen auf Rechnung und Haftung des Kunden. Die Zugangsberechtigung darf ausschließlich zu Kundenzwecken, wie z.B. Schadensabwicklungen durch Versicherungsmakler, erfolgen. Bezüglich der Aufbewahrung und Weitergabe der Zugangsdaten gilt Ziffer 5.3 dieser AGB.
3.4. Sachen, die der Kunde gemäß Leistungsbeschreibung käuflich erwirbt, weisen die zur Nutzung desjenigen Dienstes, für den die Sache vorgesehen ist, erforderliche Beschaffenheit auf. Weitere Beschaffenheitsvereinbarungen werden nicht getroffen.
4. Laufzeiten und Kündigung
4.1 Die kostenlose Testphase hat nach erfolgreicher Registrierung eine Laufzeit von 30 Tagen. Diese endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung des Kunden bedürfte.
4.2 Das kostenpflichtige Paket hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate.
4.3 Soweit freenet Produkte unentgeltlich zur Verfügung stellt, können diese durch freenet jederzeit eingestellt werden. freenet wird den Kunden im Falle der Einstellung von kostenfreien Produkten mindestens 14 Tage vorher informieren.
4.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
4.5 Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hat jede Kündigung in Schriftform zu erfolgen.
4.6 Bei Kündigung ist der Kunde gehalten, die vorhandenen Daten auf eigene Speichermedien zu sichern, um eventuelle Datenverluste zu vermeiden. Dem Kunden stehen wegen einer nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommenen Datensicherung keine Ansprüche gegen freenet zu.
5. Lizenzvereinbarung und Urheberrecht
5.1 Rechtsinhaber der dem Kunden zur Verfügung gestellten Software, Programme, Applikationen und Graphiken einschließlich von Logos ist freenet. Für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhält der Kunde von freenet ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software, Programme, Applikationen und Graphiken (Lizenz). Das Recht zur Nutzung ist sachlich auf den vertraglich vorgesehenen Zweck beschränkt und nur in Form der von freenet zur Verfügung gestellten Form zulässig. Untersagt ist jede vertraglich nicht vereinbarte oder sich nicht aus dem Vertragszweck ergebende Nutzung, Veränderung oder Bearbeitung von Inhalten, Programmen, Applikationen und Graphiken oder Teilen davon.
5.2 Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen sowie Teile des Programms, letztere selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der das entsprechende Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Mitgeteilte Aktivierungscodes hat der Kunde geheim zu halten. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet.
5.3 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von freenet bzw. der weiteren Lizenzinhaber nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
5.4 Sämtliche Inhalte der Internetseiten, Apps sowie der Newsletter von freenet unterliegen dem Urheberrecht von freenet bzw. deren Lizenzgebern. Der Kunde ist lediglich berechtigt, die Inhalte in der von freenet zur Verfügung gestellten Form bestimmungsgemäß einzusehen und zu nutzen. Im Übrigen behält sich freenet alle Rechte vor. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Onlinedienste und Internet sowie Vervielfältigungen auf Datenträgern, sowie Ausdrucke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von freenet erfolgen. Eine Verlinkung auf die Internetseiten von freenet in der Weise, dass neben den Internetseiten noch andere Inhalte für den Benutzer auf dem Bildschirm erscheinen (z.B. durch so genannte Frames) oder der Eindruck entsteht, die Internetseiten von freenet seien einem Dritten zurechenbar, bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung von freenet.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten sich diese während der Laufzeit bestehender Verträge ändern, ist der Kunde verpflichtet, dies freenet unverzüglich mitzuteilen, indem er z.B. die Änderung der Daten online selbst vornimmt.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Produkte von freenet zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, freenet hat dies vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Dritte sind auch verbundene Unternehmen.
6.3 Der Kunde hat seine Zugangsdaten (zB. Carmada-Login-Name, Passwort) geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Ermöglicht der Kunde Dritten die Benutzung seines Zugangs bzw. seines Login-Namens, ist er voll verantwortlich für alle Handlungen dieser Personen und hat diese entsprechend diesen AGB ebenfalls zu verpflichten. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis vom Passwort etc. erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, freenet unverzüglich darüber zu informieren und die Änderungen der entsprechenden Daten zu veranlassen oder soweit möglich selbst vorzunehmen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Verbindungskennung hat der Kunde zu tragen, soweit er für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist. Der Kunde ist für jede Aktivität auf Carmada über seinen Account allein verantwortlich. freenet ist nicht haftbar für Schäden, welche aufgrund unerlaubten Zugriffs auf den Account des Kunden entstehen.
6.4 Der Kunde versichert, im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) oder sonstige geltenden Rechtsvorschriften zu verstoßen. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinder-/pornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, Virenangriffe, Kettenbriefe sowie die Versendung von massenweise gleich lautenden E-Mails ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers (sog. Spamming). Auch untersagt ist der Missbrauch der Dienste von freenet für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerks, Hosts oder Accounts (Cracking, Hacking, sowie Denial of Service Attacks).
6.5 Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten, ist freenet ohne Angabe von Gründen nach vorheriger Ankündigung zur Sperrung des Zugangs bzw. der Zugänge des Kunden und – bei groben Verstößen – zur sofortigen außerordentlichen Kündigung der Vertragsverhältnisse berechtigt. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Kostenpflicht für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, eine Sperrung sei zu Unrecht erfolgt. Der Kunde stellt freenet von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung durch den Kunden frei und wird freenet unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes unterrichten.
6.6 Der Kunde ist dazu verpflichtet, dass die weiteren durch ihn bestimmten Berechtigten Carmada in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen und nicht rechtswidrig nutzen.
6.7 Der Kunde ist verpflichtet, den Kundensupport unverzüglich über einen möglichen Missbrauch seines Accounts oder Anmeldedaten oder über Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Carmada zu informieren.
7. Rechte und Pflichten von Carmada
7.1 freenet ist berechtigt, Kundenzugänge zu sperren, Datentransfer zu beschränken und gegebenenfalls die Seite vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen, wenn dadurch die Verfügbarkeit, die Stabilität oder die Sicherheit der bereitgestellten Server beeinträchtigt wird. freenet wird den Kunden umgehend über eine derartige Maßnahme informieren.
7.2 freenet ist nicht für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der kundenseitig eingesetzten Geräte und deren Kompatibilität mit Carmada verantwortlich, ebenso wenig wie für die Leistungen der beteiligten Telemedien- und Telekommunikationsanbieter.
8. Lieferung, Preise und Zahlungen
8.1 Die für die Inanspruchnahme von Carmada anfallenden Entgelte ergeben sich aus der Preisliste Anlage 3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Zur Zahlungsabwicklung stehen dem Kunden verschiedene Zahlungswege zur Verfügung: Zahlung mittels Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) oder Zahlung per Rechnung.
8.3 Grundgebühren sind, soweit nichts anderes vereinbart, monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Die Inklusiv- und Exklusivleistungen werden nutzungsbasiert am Ende des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig.
8.4 Sofern und soweit gemäß Leistungsbeschreibung Hardware oder sonstige Sachen durch den Kunden käuflich erworben werden, ist der Kaufpreis in voller Höhe im Voraus zu entrichten. Er ist zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsstellung. freenet behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor, im Übrigen geht das Eigentum mit Übergabe auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt ab Lager, Versandkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache hat der Kunde zu tragen.
Eine Installation, Montage oder sonstige Einrichtung der Sache durch freenet ist nicht geschuldet.
8.5 Rechnungen werden elektronisch an die vom Kunden als elektronische Rechnungsanschrift gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB bekannt gegebene E-Mail-Adresse im PDF-Format und/oder ZUGFeRD-Format gesandt und gelten als zugestellt, sobald sie für den Kunden unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
8.6 Für den Fall, dass kein SEPA-Mandat gemäß Ziffer 9.6 vereinbart wurden, sind die Zahlungen binnen 21 Tagen nach Rechnungszugang auf das von freenet bekannt gegebene Konto fällig.
8.7 Erteilt der Kunde freenet ein SEPA-Mandat für die Einziehung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Zahlungen, werden dem Kunden Betrag und Belastungstermin mit einem Vorlauf von mindestens 2 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, ist der Kunde verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Die Berechnung und/oder der Einzug der vertraglich angefallenen Entgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung von freenet durch freenet oder einem mit der freenet i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.
8.8 Gerät der Kunde mit der Entgeltzahlung in Verzug, kann freenet den Carmada-Login-Namen bzw. einzelne Dienste sperren. Die Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte. Eine Sperre wird aufgehoben oder unterbleibt, falls gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben werden, der Durchschnittsbetrag der letzten unstrittigen Rechnung bezahlt ist oder eine Stundungsvereinbarung getroffen worden ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der einzelnen Vertragsverhältnisse bleibt in jedem Falle unberührt.
8.9 Weiterhin ist freenet bei Zahlungsverzug berechtigt, die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten (ggf. anfallenden Mahn- und Rücklastschriftkosten) sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 freenet ist für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wenn a) freenet Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder den Informationen hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte haben müssen und im Falle von Schadensersatzansprüchen auch die Tatsachen oder Umstände kennt, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird und b) freenet nicht schuldhaft untätig geblieben ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Vorgenanntes gilt nur für die Portale von freenet. Von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. „Links“) aus dem Angebot von freenet bestehen, distanziert sich freenet ausdrücklich. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich. Dasselbe gilt für alle Inhalte der Seiten, die innerhalb des Angebotes von freenet in sog. „Frames“ unter einer freenet-Navigationsleiste dargestellt werden.
9.2 freenet übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Produkte.
9.3 freenet weist ausdrücklich darauf hin, dass auch das von freenet angebotene Produkt keinen 100 %-igen Schutz vor Viren, Spam oder ähnlichen Computerangriffen bieten. freenet übernimmt daher keine Gewähr für die Sicherheit eines Dienstes vor entsprechenden Gefährdungen.
9.4 Der Kunde hat selbst für die Sicherung seiner Daten zu sorgen.
9.5 Obwohl die Daten, die bei Carmada abgelegt werden, mehrfach redundant gespeichert werden, bietet freenet keine dauerhafte Garantie für die Verfügbarkeit der bei Carmada gespeicherten Daten. Daher wird Carmada nicht als alleiniges Medium für die Verwahrung von Sicherungskopien empfohlen.
9.6 freenet haftet im Übrigen nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Übernahme einer Garantie. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von freenet oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet freenet nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet freenet jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
9.7 Gewährleistung und Haftung in Bezug auf gebrauchte Sachen, welche der Kunde käuflich erwirbt, sind ausgeschlossen, sofern und soweit sich aus den vorstehenden Ziffern nicht etwas anderes ergibt.
9.8 freenet haftet grundsätzlich nicht für Mängel käuflich erworbener neu hergestellter Sachen, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist freenet hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der freenet für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“).
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann freenet zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Ist die von freenet gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht der freenet, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
freenet ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Der Kunde hat freenet die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache auf Verlangen der freenet nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache. Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstatten freenet nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann freenet vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von freenet Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist freenet unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn freenet berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen. Die Ziffern 9.1 bis 9.5 gelten auch im Falle von Mängeln.
10. Preisanpassung
10.1 freenet ist berechtigt, die zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Gesamtkosten, die für die Preisbildung maßgeblich waren, anzupassen.
10.2 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn die die Gesamtkosten bildenden Kostenelemente sich erhöhen oder reduzieren. Die die Gesamtkosten bildenden Elemente sind insbesondere Kosten für a) Lizenzkosten b) Bereitstellung (z.B. Software- und Lieferantenkosten), c) Personal- und IT- Kosten, d) Kundenbetreuung und Forderungsmanagement (z.B. Service Hotline, Abrechnungssysteme), e) Gemeinkosten (Energiekosten, Miete, Verwaltung, Marketing). Die Kostenelemente sind in der Reihenfolge ihrer Gewichtung aufgeführt.
10.3 Eine Preisänderung kommt nur in Betracht, sofern diese auf unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich wird, dass Dritte, von denen freenet notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt und erfolgt nur dann, wenn die betreffende Kostenänderung nicht zugleich anderweitig durch etwaige rückläufige bzw. gestiegene Kosten in einem anderen Bereich zu einem Ausgleich dieser geänderten Kosten führt. freenet wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. § 315 BGB bleibt unberührt.
10.4 Preiserhöhungen gem. Ziffer 10.1. – 10.3 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Vertragsentgeltes, gilt Folgendes: Der Kunde ist nach Wahl von freenet, die sie in der Mitteilung ausdrücklich ausüben muss, berechtigt, (10.4.1) entweder den Laufzeitvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum mitgeteilten Datum des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform zu kündigen, oder (10.4.2) der Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu widersprechen.
10.4.1 Übt der Kunde ein ihm eingeräumtes Kündigungsrecht nicht oder nicht fristgerecht aus, wird der Vertrag ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt der Preiserhöhung mit dem neuen Vertragsentgelt fortgesetzt. freenet verpflichtet sich, den Kunden in der Mitteilung über die Preisänderung auf die Folgen einer unterlassenen Kündigung hinzuweisen. Kündigt der Kunde fristgerecht, endet der Vertrag mit Eintritt des in der Mitteilung genannten Zeitpunkts der Preiserhöhung.
10.4.2 Übt der Kunde sein ihm eingeräumtes Widerspruchsrecht nicht oder nicht fristgerecht aus, wird der Vertrag ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Vertragsentgelt fortgesetzt. freenet verpflichtet sich, den Kunden in der Mitteilung über die Preisänderung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu seinen ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.
10.5 Im Fall der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist freenet unabhängig von den oben genannten Einschränkungen für den Fall der Erhöhung berechtigt und für den Fall der Senkung verpflichtet, den Preis entsprechend anzupassen.
11. Verjährung
11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
11.2 Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB.
11.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 freenet behält sich das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Kunde schlechter stellen, als er bei Vertragsschluss stand, ist die Änderung nur dann zulässig, sofern sie aufgrund technischer, regulatorischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich wird, die freenet nicht selbst veranlasst und auf die freenet keinen Einfluss hat. Für Änderungen wesentlicher Regelungen des Vertrages, insbesondere solche über Art und Umfang der vereinbarten Produkte, der Laufzeit und Regelungen zur Kündigung, ist die Zustimmung des Kunden erforderlich. Diese sind nur dann zulässig, wenn sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar sind, aufgrund technischer, regulatorischer oder kalkulatorischer Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss oder dadurch erforderlich geworden sind, dass Dritte, von denen freenet notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot geändert haben.
12.2 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer 12.1 gilt als erteilt, wenn freenet dem Kunden die Änderung in geeigneter Form (schriftlich oder elektronisch) unter Einhaltung einer angemessenen Frist mitteilt und der Kunde der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten Frist widerspricht. freenet verpflichtet sich, den Kunde in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.3 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es freenet gestattet, diesen Vertrag an ein mit freenet i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen.
12.4 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Hamburg.
12.5 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der freenet und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
12.6 Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartnern gilt der Sitz von freenet als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. freenet ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
12.7 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt werden.
Stand: 2025