Versteuerung der Dienstfahrzeuge (geldwerter Vorteil)

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Die Arbeitnehmer die Ihr vom Arbeitgeber überlassenes Dienstfahrzeug auch privat nutzen dürfen, müssen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern.
Dem Dienstfahrzeugfahrern stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, nach denen die Höhe des geldwerten Vorteils ermittelt werden kann:

  • pauschale 1-%-Methode
  • Fahrtenbuchmethode

Bei der 1-Prozent-Regelung wird pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuert.

Handelt es sich beim Dienstwagen um ein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug, dann hat der Arbeitnehmer Steuervorteile im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektro-Mobilität.

Elektrofahrzeuge

Reine Elektroautos (BEVs) sind steuerlich meist günstiger als Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs).
Bei der Privatnutzung von BEVs unter 60.000 EUR müssen 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Elektroautos über 60.000 EUR: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Hybrid-Fahrzeuge

Für Plug-in-Hybride gilt nach wie vor die 1 Prozent-Regel mit halbierter Bemessungsgrundlage. Allerdings nur, wenn das Auto mindestens 40 Kilometer weit rein elektrisch fährt oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittiert,
gemessen nach der neuen WLTP-Norm.

Dazu finden Sie in der Fahrzeugakte unter Details die folgenden Auswahl-Felder:

  • Antriebsart
  • Versteuerung

Die Auswahl-Felder werden im Admin-Center im Bereich FAHRZEUGVERWALTUNG gepflegt.
Die folgenden Auswahl ist per Default angelegt:

Antriebsart

  • Diesel
  • Otto
  • Gas
  • Elektro
  • Hybrid-Diesel
  • Hybrid-Otto
  • Brennstoffzellen
  • Solar

Versteuerung

  • 1 %
  • 0,5 %
  • 0,25 %
  • Fahrtenbuch

Fahrzeugtabelle
Die beiden Felder Antriebsart und Versteuerung finden Sie als Spalte auch in der Fahrzeug-Tabelle. Zur Selektion benutzen Sie die jeweiligen Filter an der Spalte.

Report
Zur Auswertung sind diese Felder im Report MELDUNG DER BRUTTOLISTENPREISE UND EFKM Bestandteil.

Fahrzeuglisten-Import
Die Datensätze Versteuerung und Antriebsart können Sie nachträglich Ihren bereits gespeicherten Fahrzeuge zuweisen.
Nutzen Sie hierzu den Fahrzeuglisten-Import und verwenden Sie die folgenden Spalten in Ihrer xls/csv Datei:

  • Kennzeichen oder Fahrgestellnummer
  • Antriebsart
  • Versteuerung
    Wichtiger Hinweis! Wenn Sie Prozentwerte anbegben wie z.B. 1%, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Felder als Text-Feld formatieren

Online-Hilfe zum Listenimport: Mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anlegen?


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