Fahrzeug-UVV – Halterpflichten

Die Fahrzeugprüfung nach UVV ist, neben der Führerscheinkontrolle und der Fahrerunterweisung nach UVV, eine weitere Halterpflicht im Fuhrparkmanagement.

Wo ist die Fahrzeug-UVV geregelt?

Die Einhaltung Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind gesetzliche verpflichtend und werden durch die Berufsgenossenschaften erlassen. Sie werden unter dem Kürzel DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29)
sowie DGUV 1 (ehemals GBV A1) veröffentlicht. Ziel der Regeln ist Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsort zu verhüten.

Was schreibt die Berufsgenossenschaft vor?

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden müssen. Betriebssicher ist ein Fahrzeug dann, wenn es verkehrssicher und arbeitssicher ist.

Die drei Halterpflichten für Fahrzeuge liegen vor:

  • Halter müssen das Fahrzeug jährlich durch einen Sachkundigen darauf prüfen lassen, dass das Gefährt betriebssicher ist (allgemein “Fahrzeug-UVV” genannt)
  • Halter müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug rechtzeitig die Hauptuntersuchung durchläuft (wird häufig nicht der UVV zugerechnet, ist aber dennoch Pflicht)
  • Halter sollten sich regelmäßig vom einwandfreien Zustand des Fahrzeugs überzeugen

Wie erfolgt die Erinnerung der Kontrolltermine in Carmada?

In CARMADA werden Sie automatisiert an die Hauptuntersuchung und der Fahrzeug-UVV erinnert.

Wichtige Voraussetzung: Das Erstzulassungsdatum muss dem Carmada-System vorliegen

Bitte beachten Sie das folgenden Vorgehen, sofern das jeweilige Fahrzeug noch kein HU- und Fahrzeug-UVV Termin hatte bzw. in CARMADA noch kein Datum eingetragen worden ist:

  1. Das CARMADA System prüft automatisiert das Erstzulassungsdatum
  2. Ein Jahr nach dem Erstzulassungsdatum werden automatisiert Erinnerungen für die Fahrzeug-UVV und nach drei Jahren Erinnerungen für die HU unter Termine erzeugt und Ihnen auf dem Carmada Dashboard im Termin-Widget angezeigt
  3. Nach erfolgreicher HU und Fahrzeug-UVV tragen Sie bitte die erfolgten Kontrolltermine in der Fahrzeugakte ein
  4. Das CARMADA System prüft nun automatisiert die HU und Fahrzeug-UVV Datums-Felder
  5. Ein Jahr nach der letzten Kontrolle Fahrzeug-UVV und 2 Jahre nach der letzten HU werden wiederum automatisiert Erinnerungen unter Termine erzeugt und Ihnen auf dem Carmada Dashboard im Termin-Widget angezeigt

Hinweis: Die betroffenen Felder in CARMADA finden Sie in der Fahrerakte im Tab Details:

  • Erstzulassung
  • Termin HU
  • Letzte Fahrzeug-UVV

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