Winterreifen: Warum Sie im Oktober handeln sollten

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Noch ist zwar Zeit und starre Terminfristen gibt es nicht. Aber der Oktober ist der beste Monat, um auch bei Firmenwagen auf Winterreifen umzusteigen. 

Schon im Oktober an den Winter denken

Wenn der erste Schnee kommt, ist es meist zu spät, noch hektisch von Sommer- auf Winterreifen umzustellen. Mal ganz davon abgesehen, dass das gerade für einen größeren Fuhrpark logistisch einiger Aufwand ist. Am besten, Sie nutzen also schon im Oktober, wenn es noch mild ist, die Zeit, um die Reifen Ihrer Flotte winterfest zu machen. 

Welche Termine gelten für die Winterreifenpflicht?

Von O bis O – so lautet eine gängige Regel für den Reifenwechsel. Will heißen: Von Ostern bis Oktober bleibt die Sommer-, von Oktober bis Ostern dann wieder die Winterbereifung. Das ist eine ungefähre, keine starre Vorgabe. Gesetzliche Terminfristen gibt es in Deutschland hierzu nicht.

Vorgeschrieben ist allerdings eine situative Winterreifenpflicht, die dann übrigens für alle vier Reifen des Fahrzeugs gilt. Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch eine passende Ausrüstung vorhanden sein muss, sonst können Verwarn- oder Bußgelder sowie Punkte in Flensburg folgen. Ein Unfall mit Sommerreifen beschert Ihnen außerdem Haftungsprobleme. Sofern das Fahrzeug an Tagen mit Schnee oder Eisglätte nicht bewegt wird, sind Winterreifen allerdings keine Pflicht. 

Die richtigen Reifen auswählen

Um auf plötzliche Wetterumschwünge vorbereitet und flexibel zu sein, bereitet sich jeder gute Firmen-Fuhrpark jedoch rechtzeitig vor. Ab Temperaturen unter 7 Grad Celsius wird der Wechsel ohnehin empfohlen. Die gewählten Reifen sollten eine Schneeflocke mit drei Bergspitzen aufweisen. Für alle Winterreifen, die seit dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, ist dieses Alpine-Symbol Pflicht.

Matsch- und Schneereifen mit M+S-Kennzeichnung dürfen noch bis 30. September 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen genutzt werden. Aber nur, wenn sie bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Auch Ganzjahresreifen sind übrigens rechtlich gesehen Winterreifen, solange sie das „Alpine“-Symbol oder in der entsprechenden Übergangsfrist die M+S-Kennzeichnung haben.

Auf die Profiltiefe achten

Nicht vergessen sollte man, jedes Jahr vor dem Wechsel auf die Profiltiefe zu achten. Auch für Winterreifen sind gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Sicherheitstechnisch sind jedoch 4 Millimeter zu empfehlen. Und selbst wenn die noch locker übertroffen werden, die Reifen aber mehr als sechs Jahre alt sind, gilt: lieber neue kaufen, alte Gummimischungen haften bei winterlichen Temperaturen nämlich immer schlechter auf der Straße. 




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