Wann müssen Sie mit Licht fahren – und wann nicht?

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Welche Regeln gibt es?

Wer im
Straßenverkehr
unterwegs ist, braucht die Lichtanlage nicht nur, um selbst besser zu sehen. Es geht für die in die kostenlose
Software
Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Autos ebenso darum, von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen zu werden. Das wiederum versäumen viele Fahrer regelmäßig, wenn sie etwa in der Dämmerung glauben, es reiche, dass sie selbst noch genug sehen. 

Auf die Sichtverhältnisse kommt es an

Bei guten Sichtverhältnissen besteht in
Deutschland
keine Pflicht, auch tagsüber
Licht
einzuschalten. Wann die Beleuchtung  zu benutzen ist, ist in Paragraph 17 der
Straßenverkehrsordnung
geregelt. Nämlich nicht nur bei
Dunkelheit
, sondern ebenfalls in der Dämmerung oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Das bedeutet: Behindern
Nebel
, Schneefall  oder starker
Regen
die Sicht deutlich, ist das
Abblendlicht
anzuschalten. Das gilt dann auch am Tag. In Tunneln ist das
Abblendlicht
ebenfalls einzuschalten.

Tagfahrlicht reicht oft nicht

Besondere
Vorsicht
ist hier bei dem
Irrglauben
geboten, dass das heute verbreitete
Tagfahrlicht
dann schon reichen wird. Das Problem dabei: Das
Tagfahrlicht
ist nur vorne aktiv. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss das Auto jedoch auch von hinten gut gesehen werden – daher ist das
Abblendlicht
dann Pflicht. Wer trotz schlechter Sichtverhältnisse tagsüber kein
Abblendlicht
benutzt, muss mit einem
Bußgeld
von 25 Euro (innerorts) bis 60 Euro plus einen Punkt (außerorts) rechnen.

Nebelscheinwerfer als
Zusatz
zum Abblendlicht

Bei Nebel,
Schneefall
oder
Regen
mit erheblicher
Sichtbehinderung
sind außerdem zusätzlich
Nebelscheinwerfer
erlaubt. Allerdings müssen Sie sie sofort wieder ausschalten, wenn sich die Sicht verbessert. Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur bei
Sichtweiten
unter 50 Metern anschalten. Verstoßen Sie gegen diese Regeln und setzen
Nebelscheinwerfer
oder Nebelschlussleuchte auch bei guter Sicht ein, droht ein
Bußgeld
von mindestens 20 Euro. 

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