Rückrufaktionen beim Auto: So verhalten Sie sich richtig
- 20. Juli 2022
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Viele Autos von 
Rückrufen betroffen
Die Chance, dass eine 
Rückrufaktion irgendwann 
Fahrzeuge im Fuhrparkmanagement betrifft, ist gar nicht so gering. Immerhin wurden etwa in der ersten 
Jahreshälfte von 2020 weltweit mehr als 13 
Millionen Autos zurückgerufen. Die Gründe, warum es zu Fahrzeugmängeln kommt, sind vielfältig. Vielleicht hat der 
Hersteller einen Defekt der 
Bremsen festgestellt, vielleicht hat der 
Airbag versagt. Ganz zu schweigen vom VW-Abgasskandal, bei dem das 
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) VW vor ein paar Jahren alleine zum 
Rückruf von 2,4 
Millionen 
Fahrzeugen zwang. 
Die Pflichten hängen von der Schwere des 
Mangels ab
Je nachdem, welche Art 
Mangel vorliegt, sind Ihre Pflichten gelagert. Bei einem verpflichtenden 
Rückruf, bei dem es um die 
Sicherheit geht oder die Umwelt (z.B. Ölverlust), müssen Sie das Auto zwingend in eine autorisierte 
Werkstatt bringen. Sonst kann es stillgelegt werden. Sie erfahren vom 
Rückruf auf jeden Fall entweder per Post vom KBA oder vom 
Hersteller. 
Bei leichteren 
Mängeln ist der 
Rückruf in der Regel freiwillig und wird als „Serviceaktion“ verpackt. In jedem Fall sollten Sie bald nach dem Schreiben einen 
Termin vereinbaren, um jedes Risiko von Folgeschäden auszuschließen. Es gibt auch noch „stille Aktionen“, z.B. bei der 
Klimaanlage, wo die 
Reparatur heimlich beim nächsten Werkstattbesuch erfolgt. Das Problem bei Service- und stillen Aktionen: Gerade bei 
Gebrauchtwagen oder wenn Sie nicht mehr in die Vertragswerkstatt fahren, erfahren Sie oft gar nichts von den 
Mängeln und gehen leer aus. 
Wer zahlt Reparaturkosten und Ausfälle?
Dass der 
Hersteller die Reparaturkosten übernimmt, wenn er Ihnen ein mangelhaftes Auto verkauft hat, ist übrigens nicht so selbstverständlich wie man denken würde. Eine Pflicht zur Kostenübernahme hat er nur in der zweijährigen Sachmängelhaftungsfrist nach Neuwagenkauf. 
Aus Imagegründen zahlen die 
Hersteller die 
Reparatur allerdings in der Regel auch später. Sie können jedoch außerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder 
Garantie weder Ihre Aufwendungen, um zur 
Werkstatt zu kommen noch für Folgekosten wegen des vorübergehenden Fahrzeugausfalls (z.B. Mietwagen) geltend machen. Manchmal sind die Händler kulant und stellen einen Ersatzwagen. Kommt es wegen des 
Mangels zu einem 
Unfall, können Sie 
Schadenersatz verlangen. 


 
    