Achtung, Straftat: Das gehört alles zur Nötigung im Straßenverkehr

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Wann wird aus Drängeln Nötigung?

Wenn von hinten ein Auto im
Rückspiegel
rasant näherrückt und dazu noch die
Lichthupe
einsetzt, denken Autofahrer schnell an
Nötigung
. Doch damit die vorliegt, müssen einige Dinge mehr gegeben sein. Außerdem kann
Nötigung
im
Straßenverkehr
durchaus noch andere Bereiche betreffen. Die Nutzer im Fuhrpark sollten die genauere Definition kennen.

Drängeln ist tatsächlich noch nicht automatisch
Nötigung
. Wenn Ihnen etwa der Hintermann auf der
Autobahn
viel zu nah auf die Pelle rückt, kann das zwar zu
Geldbußen
sowie Punkten in
Flensburg
oder gar einem
Fahrverbot
führen –
Nötigung
, und damit eine
Straftat
, ist es erst, wenn der Hintermann Sie länger mit
Lichthupe
oder zu dichtem Auffahren unter
Druck
setzt, bis Sie aus Angst die Spur wechseln.

Denn
Nötigung
im
Straßenverkehr
bedeutet, dass sich ein Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten eines anderen bedroht fühlt und deshalb bestimmte Dinge tut, duldet oder unterlässt.

Was sind weitere Beispiele für
Nötigung
im Straßenverkehr?

Insofern ist die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten im
Straßenverkehr
als
Nötigung
gewertet wird, eine Einzelfallentscheidung. Eine Rolle wird spielen, wie lange das Verhalten dauerte und welcher bzw. wie viel
Druck
ausgeübt wurde sowie welche
Absicht
dahintersteckte. Neben längerem zu dichtem Auffahren mit
Lichthupe
gehören in der Praxis damit etwa Situationen zur
Nötigung
, in denen ein Fahrer den anderen bewusst ausbremst oder schneidet, jemanden mit
Vorsatz
daran hindert zu überholen oder andere verbal bedroht.

Ebenso wird es als
Nötigung
ausgelegt, wenn Sie zum Beispiel einen Fußgänger, der eine
Parklücke
„reserviert“, was er rechtlich nicht darf, durch stetiges Weiterfahren und Gasgeben zurückdrängen, um Ihr Recht durchzusetzen. Oder wenn Sie andere unerbittlich nicht die Spur wechseln lassen.

Die Crux ist, dass man eine
Nötigung
im
Straßenverkehr
nachweisen muss. Wenn Sie selbst Opfer einer
Nötigung
werden, sollten Sie sich nicht nur das Kennzeichen des
Fahrzeugs
merken, sondern
Tathergang
und Täter bei der
Polizei
genau beschreiben können. Zudem helfen Zeugen enorm, um alles beweisen zu können. Erwiesene
Nötigung
kann bis zu drei Jahre
Freiheitsstrafe
oder eine Geldstrafe, drei Punkte in
Flensburg
,
Fahrverbot
sowie sogar
Entzug
der
Fahrerlaubnis
zufolge haben.

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