Achtung, Straftat: Das gehört alles zur Nötigung im Straßenverkehr
- 15. April 2024
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
- Kommentare deaktiviert für Achtung, Straftat: Das gehört alles zur Nötigung im Straßenverkehr
Wann wird aus Drängeln Nötigung?
Wenn von hinten ein Auto im
Rückspiegel rasant näherrückt und dazu noch die
Lichthupe einsetzt, denken Autofahrer schnell an
Nötigung. Doch damit die vorliegt, müssen einige Dinge mehr gegeben sein. Außerdem kann
Nötigung im
Straßenverkehr durchaus noch andere Bereiche betreffen. Die Nutzer im Fuhrpark sollten die genauere Definition kennen.
Drängeln ist tatsächlich noch nicht automatisch
Nötigung. Wenn Ihnen etwa der Hintermann auf der
Autobahn viel zu nah auf die Pelle rückt, kann das zwar zu
Geldbußen sowie Punkten in
Flensburg oder gar einem
Fahrverbot führen –
Nötigung, und damit eine
Straftat, ist es erst, wenn der Hintermann Sie länger mit
Lichthupe oder zu dichtem Auffahren unter
Druck setzt, bis Sie aus Angst die Spur wechseln.
Denn
Nötigung im
Straßenverkehr bedeutet, dass sich ein Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten eines anderen bedroht fühlt und deshalb bestimmte Dinge tut, duldet oder unterlässt.
Was sind weitere Beispiele für
Nötigung im Straßenverkehr?
Insofern ist die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten im
Straßenverkehr als
Nötigung gewertet wird, eine Einzelfallentscheidung. Eine Rolle wird spielen, wie lange das Verhalten dauerte und welcher bzw. wie viel
Druck ausgeübt wurde sowie welche
Absicht dahintersteckte. Neben längerem zu dichtem Auffahren mit
Lichthupe gehören in der Praxis damit etwa Situationen zur
Nötigung, in denen ein Fahrer den anderen bewusst ausbremst oder schneidet, jemanden mit
Vorsatz daran hindert zu überholen oder andere verbal bedroht.
Ebenso wird es als
Nötigung ausgelegt, wenn Sie zum Beispiel einen Fußgänger, der eine
Parklücke „reserviert“, was er rechtlich nicht darf, durch stetiges Weiterfahren und Gasgeben zurückdrängen, um Ihr Recht durchzusetzen. Oder wenn Sie andere unerbittlich nicht die Spur wechseln lassen.
Die Crux ist, dass man eine
Nötigung im
Straßenverkehr nachweisen muss. Wenn Sie selbst Opfer einer
Nötigung werden, sollten Sie sich nicht nur das Kennzeichen des
Fahrzeugs merken, sondern
Tathergang und Täter bei der
Polizei genau beschreiben können. Zudem helfen Zeugen enorm, um alles beweisen zu können. Erwiesene
Nötigung kann bis zu drei Jahre
Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, drei Punkte in
Flensburg,
Fahrverbot sowie sogar
Entzug der
Fahrerlaubnis zufolge haben.