Diese Sonder- und Wegerechte gelten für den Rettungsdienst

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Nicht nur der Rettungsdienst hat Sonderrechte

Plötzlich ist im Rückspiegel Blaulicht zu sehen, eine Sirene erklingt – und schon bilden die Fahrzeuge auf der Autobahn eine Rettungsgasse. Eine Szene, die wohl jeder Nutzer im Fuhrpark kennt. Der Krankenwagen hat in diesem Fall ein Sonderrecht – ebenso, wenn er im Einsatz über rote Ampeln fahren darf und nicht mehr auf Geschwindigkeitsgrenzen oder Halteverbote achten muss, ohne deshalb beispielsweise mit Bußgeldern belegt zu werden.

Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Allerdings machen Paragraf 35 und 38 StVO in bestimmten Situationen eine Reihe von Ausnahmen für einige Berufsgruppen. Dazu gehört etwa der Rettungsdienst, aber auch beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Zoll oder – allerdings eingeschränkter – ebenso Müllabfuhr, Reinigungsfahrzeuge und Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur. Wichtig: Die Fahrzeuge haben zwar Sonderrechte, aber das gilt nur in bestimmten Situationen, also etwa im Einsatz. Und trotz der Sonderrechte haben auch die Führer dieser Fahrzeuge die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr zu beachten. Ist es beispielsweise bei Polizei oder Feuerwehr möglich, ihre hoheitlichen Aufgaben auszuüben, wenn die Verkehrsregeln eingehalten werden, ist das zu tun.

Was gilt beim Wegerecht?

Ebenso verlangt Paragraf 38 StVO, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur eingesetzt wird, wenn höchste Eile nötig ist, „um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten“. Damit die Einsatzfahrzeuge dieses Wegerecht nutzen dürfen, müssen sie sich anders als bei den reinen Sonderrechten auch optisch und akustisch bemerkbar machen. Sprich: Ein Rettungswagen muss beispielsweise Blaulicht und Martinshorn einsetzen. In solchen Fällen sind die anderen Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, sofort den Weg freizumachen.

Wie normale Verkehrsteilnehmer reagieren sollten

Und was, wenn man in so einem Fall als normaler Autofahrer die Verkehrsregeln missachten muss, um den Weg freizumachen und dann an einer roten Ampel geblitzt wird, weil man nur durch deren Überfahren genug Raum für den Krankenwagen schaffen konnte? In dem Fall können Sie Einspruch gegen den folgenden Bußgeldbescheid einlegen, sollten jedoch vorsorglich schon Beweise wie das Kennzeichen oder Fotos des Einsatzwagens mit Blaulicht zur Hand haben.

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