Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Leasing-Vertrag verlängern

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Ist eine Verlängerung des Leasing-Vertrags sinnvoll?

Nicht jeder Leasingnehmer ist am Ende der Vertragslaufzeit darauf erpicht, das Fahrzeug zurückzugeben und besser in den Genuss eines neueren Modells zu kommen. Denn manchmal ist man – auch im Fuhrpark – besonders zufrieden mit einem Auto und es gibt daher keinen Grund für einen Fahrzeugwechsel. Das gilt speziell, wenn es aktuell kein überzeugendes anderes Modell oder Lieferengpässe gibt. Allerdings sollten Sie beachten, dass eine solche Vertragsverlängerung bedeutet, dass das Fahrzeug aufgrund seines Alters noch weiter an Wert verlieren wird und die Gefahr für hohe Wartungs- und Verschleißteilkosten steigt. Nur wenn Sie Full-Service-Leasing wählen, kommen Sie für diese Kosten nicht selbst auf.

Fragen Sie mit Vorlauf nach der Verlängerung

Sie wollen trotzdem verlängern? Die gute Nachricht ist: Das ist möglich. Es besteht zwar kein Anspruch darauf, doch meistens ist der Leasinggeber einverstanden. Hierfür sollten Sie rechtzeitig – am besten sechs Monate vorab – vor Ende des Vertrags mit dem Leasinggeber in Kontakt treten und die Verlängerung beantragen. Stimmt er nicht zu oder die Konditionen behagen Ihnen nicht, haben Sie immer noch genug Zeit, nach Alternativen zu suchen. Teilweise ist es jedoch sogar so, dass es zum Vertrag gehört, dass dieser sich automatisch verlängert, wenn Sie ihn nicht rechtzeitig kündigen. Hierauf sollten natürlich auch alle achten, die auf keinen Fall den Vertrag fortsetzen wollen. Manche Verträge bieten außerdem eine Kaufoption an, dann können Sie den Wagen über dieses Ankaufsrecht behalten.

Welche Konditionen gelten?

Nun geht es um die Details. Entweder schließt man einen Anschlussvertrag ab oder einen neuen Vertrag über ein Gebrauchtwagen-Leasing. Die Laufzeiten variieren auch je nach Ihren Wünschen zwischen sechs und 36 Monaten. Achten Sie darauf, dass die Rate auf jeden Fall niedriger ausfällt als beim ersten Vertrag. Warum? Weil nun nicht mehr der Neuwagenwert zugrunde gelegt werden kann, sondern der Restwert, den das Fahrzeug hat, wenn Sie in die Verlängerung gehen. Positiv ist ebenso: Eine Sonderzahlung ist in der Regel nicht mehr nötig, da ohnehin schon ein ziemlich großer Teil des Fahrzeugs von Ihnen abgezahlt worden ist.

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