Wie Sie ohne Pkw-Führerschein ein Mini-E-Mobil fahren können
- 25. März 2026
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
- Kommentare deaktiviert für Wie Sie ohne Pkw-Führerschein ein Mini-E-Mobil fahren können
Bis zu welcher Geschwindigkeit ist kein Führerschein erforderlich?
Emissionsfrei unterwegs sein, das geht nicht nur mit dem Fahrrad ohne Pkw-Führerschein. Auch für die ganz kleinen E-Mobile brauchen Nutzer im Fuhrpark diesen nicht unbedingt. Je nach Geschwindigkeit des Elektromobils bestehen allerdings schon ein paar Bedingungen.
Die elektrischen Rollerautos sind inzwischen durchaus gefragt. Völlig problemlos ist der Zugang, wenn das E-Mobil nur bis zu 6 km/h Geschwindigkeit erreichen kann. Diese Fahrzeuge sind nicht einmal meldepflichtig, dürfen sogar in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen fahren und werden etwa von Senioren teils sogar im Supermarkt genutzt. Sobald das Elektromobil jedoch schneller als 6 km/h fährt, brauchen sie sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch ein spezielles Versicherungskennzeichen.
Was gilt als Krankenfahrstuhl?
Ohne Führerschein und Zulassung gefahren werden dürfen solche kleinen E-Mobile, wenn Sie als „motorisierter Krankenfahrstuhl“ gelten. Diese dürfen auch von Menschen gefahren werden, die keine körperlichen Beeinträchtigungen haben. Die Eingruppierung als „motorisierter Krankenfahrstuhl“ erhalten Sie allerdings nur, wenn das Mobil eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt, dass die E-Mobile maximal 15 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen können, einsitzig sind, 300 Kilogramm Leergewicht, 500 Kilogramm Gesamtmasse (inklusive Fahrer und Gepäck) nicht überschreiten und maximal 110 Zentimeter breit sind. Ist der Elektro-Krankenfahrstuhl bauartbedingt mit mehr als 10 km/h unterwegs, gilt ein Mindestalter des Fahrers von 15 Jahren.
Wann ist mindestens ein Mofaführerschein nötig?
Erfüllt Ihr E-Mobil die genannten Bedingungen nicht, brauchen Sie einen Führerschein. Schafft Ihr Modell beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder mehr, wird wenigstens ein Mofaführerschein benötigt.
Eine Alternative für kurze Fahrten in der Stadt können vor allem die sogenannten Mopedautos oder Microcars sein, die etwas schneller sind und zwischen einem und vier Sitze haben. Da sollte man jedoch beachten, dass für Fahrzeuge, die maximal 45 km/h erreichen – mindestens ein Rollerführerschein bzw. die Klasse AM nötig ist. Dafür müssen diese 45 km/h-Autos weder zum TÜV noch brauchen sie eine Zulassung. Nur ein Versicherungskennzeichen ist vorgeschrieben.


