Achtung, private Strafzettel: Was gilt und wann Sie nicht zahlen müssen

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Vor dem Parken auf die Bedingungen achten

Wer öfters auf den Kundenparkplätzen von Supermärkten oder anderen Firmen parkt, ist erstaunt, wenn er bei der Rückkehr einen privaten Strafzettel an der Windschutzscheibe vorfindet. Zum Beispiel, weil die maximal erlaubte Parkdauer überschritten wurde oder Sie die Parkscheibe vergessen haben. Dann fragen sich wahrscheinlich Fahrer in Ihrem Fuhrpark: Muss man das überhaupt bezahlen?

Kundenparkplätze auf Privatgrund sind keine öffentlichen Parkplätze und insofern wird formal auch kein Buß- oder Verwarngeld fällig. Zahlen müssen Sie in vielen Fällen für Parksünden jedoch schon. Man nennt das allerdings dann eine Vertragsstrafe, weil es eben um den privaten Raum geht. Sie haben, indem Sie diesen privaten Raum nutzten, die Geschäftsbedingungen des Eigentümers bzw. beauftragten Überwachers akzeptiert. Dafür müssen Sie als Parkender diese Bedingungen natürlich kennen. Deshalb muss auf dem Parkplatz ein Schild oder ein Aushang eindeutig auf die Parkbedingungen hinweisen.

Wann
lohnt
sich ein Widerspruch?

Sie sind zwar verpflichtet, nach Schildern Ausschau zu halten, andererseits reichen juristisch gesehen versteckte Schilder oder Hinweise in winziger Schrift bzw. erst im Supermarkt selbst nicht aus. In diesen Fällen können Sie sich also wehren und sich am besten mit Fotos und/oder Zeugen der mangelhaften Informationen mit einem Widerspruch an die Firma wenden, die den Parkraum bewirtschaftet. Teils lohnt es sich, als zahlender Kunde mit dem Supermarkt zu sprechen und auf Kulanz zu hoffen.

Was gilt für die Höhe der Vertragsstrafe und Mahngebühren?

Wichtig ist außerdem: Die privaten Strafzettel dürfen zwar teurer sein als auf öffentlichen Parkplätzen. Sie müssen dennoch verhältnismäßig bleiben und nicht in Wucherbeträge ausarten. Sie sollten daher immer den Vergleich zum Bußgeldkatalog ziehen. Wurde ihr Fahrzeug sogar abgeschleppt, sollten Sie zweierlei klären: Liegen die Kosten dafür im Rahmen? Und war Abschleppen wirklich abgemessen oder wäre z.B. auch ein Umsetzen des Fahrzeugs möglich gewesen? Gerade, wenn der Parkplatz ziemlich leer war, ist die Notwendigkeit des Abschleppens in vielen Fällen fraglich. Abschleppen bei Verstößen muss zudem auf Schildern angekündigt worden sein.


Sofern Sie das Knöllchen erst einmal ignorieren und dann Post von den Parkplatzbetreibern bekommen, dürfen dabei übrigens bei der ersten Erinnerung noch keine Mahn- oder Inkassogebühren verlangt werden.

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