Alltagsfrage: Dürfen E-Bike-Fahrer eigentlich nebeneinander fahren?

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Alltagsfrage: Dürfen E-Bike-Fahrer eigentlich nebeneinander fahren? Wenn Fahrräder nebeneinander unterwegs sind, regt das viele Autofahrer auf. Doch was ist erlaubt?

Wenn Radfahrer nebeneinander unterwegs sind, ist der Unmut der Autofahrer oft groß. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage aus?

Was ist für Radfahrer rechtlich erlaubt?

Manche Dinge nerven im Straßenverkehr fast alle Autofahrer. Dazu gehören Fahrrad- oder E-Bike-Fahrer, die nicht hintereinander unterwegs sind, sondern nebeneinander fahren. Da stellt sich für ein Fuhrparkmanagement, das E-Bikes in der kostenlosen Software verwaltet, die Frage: Was genau ist hier eigentlich rechtlich erlaubt? Dürfen die E-Bikes im Doppelpack Gas geben? Oder kann es sogar Konsequenzen haben, wenn sie das tun? Die Antwort ist: Es kommt darauf an.

Verboten: Wenn Radfahrer andere behindern

Die durchaus verbreitete Annahme, nebeneinander zu fahren, sei den Radlern generell verboten, ist auf jeden Fall schon mal falsch. Sie dürfen das schon – allerdings nur, wenn sie dadurch weder den fließenden Verkehr noch andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger behindern. Das hat die neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 bekräftigt.

Erlaubt: Wenn Platz zum Überholen bleibt

Auf einer breiten, fast leeren Straße ist es also für die Zweiräder völlig legitim, nebeneinander Gas zu geben. Und wenn genug Platz zum Überholen bleibt, liegt keine Behinderung vor. Sobald solch eine Behinderung jedoch gegeben ist, können die Rad- bzw. E-Bike-Fahrer mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden. Gefährden sie durch ihr Verhalten sogar andere, erhöht sich das Bußgeld auf 25, bei einem Unfall auf 30 Euro. 

Sonderfälle: Fahrradstraße und Verband

Deutlich mehr Rechte genießen die Pedelec-Fahrer wie alle Radfahrer, wenn sie in einer Fahrradstraße unterwegs sind. Hier dürfen Radfahrer grundsätzlich zu zweit nebeneinander in die Pedale treten. Außerdem haben sie auch auf normalen Straßen in einem sogenannten geschlossenen Verband einen Sonderstatus. Das heißt im Klartext: Sind 16 oder mehr Radfahrer gemeinsam auf Tour, ist das Nebeneinanderfahren ebenfalls erlaubt. Autos, die bei einem etwaigen Überholvorgang nicht genug Platz haben, müssen also warten. 


Foto:  © Getty Images

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