Alltagsfrage: Was mache ich, wenn mein Nummernschild gestohlen wird?

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Bei Kennzeichendiebstahl folgt viel Bürokratie

Gestohlene Kennzeichen sind keine Seltenheit. Nach Angaben des ADAC kommt das in Deutschland jährlich rund 160.000 Mal vor. Falls es ein Fahrzeug aus Ihrem Fuhrpark trifft, gilt: Sie sollten jetzt umgehend die richtigen Anlaufstellen kontaktieren. Und damit ist keineswegs nur gemeint, dass Sie sich bei der Kfz-Zulassungsstelle ein neues Nummernschild besorgen. Das gilt übrigens ebenso für den Fall, dass Ihnen während der Fahrt irgendwo ein Nummernschild abgefallen ist.

Warum Sie bei der
Polizei
den Kennzeichendiebstahl anzeigen müssen

Fahren ohne Nummernschild ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und zieht im Zweifelsfall 60 Euro Bußgeld nach sich. Davon abgesehen droht Ihnen eine Menge Ärger, wenn der Dieb mit dem oder den gestohlenen Nummernschild(ern) eine Straftat begeht. Wenn Sie den Diebstahl nicht sofort gemeldet haben, können Sie bei ungeklärten Umständen, etwa für Sachbeschädigungen, in Haftung genommen werden. Ihr erster Weg sollte daher zur Polizei führen, wo Sie den Diebstahl oder den Verlust zur Anzeige bringen. Dort müssen Sie neben Ihrem Ausweis ebenso die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen. Das Kennzeichen wird anschließend zur Fahndung ausgeschrieben.

Welche
Unterlagen
brauchen Sie für die Zulassungsstelle?

Weiterhin sollten Sie Ihre Versicherung informieren. Um dann Ersatz für das gestohlene Kennzeichen zu bekommen, gehen Sie zur Zulassungsstelle. Die Bestätigung der Diebstahlanzeige bringen Sie mit. Außerdem Ihren Ausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den Nachweis einer gültigen HU, das zweite Kennzeichen (falls noch vorhanden). Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen benötigen außerdem Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung. Sind Sie sicher, dass das Kennzeichen nicht gestohlen, sondern nur verloren wurde, müssen Sie darüber in der Regel noch eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Das gilt für das neue Kennzeichen

Sie bekommen dann nicht die alte Kennzeichenkombination neu ausgestellt. Sondern eine völlig neue Kombination. Ihr altes Kfz-Kennzeichen wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt. Insofern müssen sämtliche Papiere neu ausgestellt und aktuelle Nummernschilder geprägt werden. Falls Sie eine Kaskoversicherung haben, sollten Sie Ihren Vertrag checken. Teilweise werden hier die Kosten der Behördengänge bei Kennzeichenverlust erstattet.

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