Alltagsfrage: Was passiert, wenn Sie den Führerschein zu Hause vergessen haben?

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Was kontrolliert die
Polizei
mit dem Führerschein?

Der Satz ist ein Klassiker: „Führerschein und
Fahrzeugpapiere
, bitte.“ Wer das von der
Polizei
, zum Beispiel im Rahmen einer stichprobenartigen
Verkehrskontrolle
, hört, kann in der Regel schnell weiterfahren, wenn er beides vorweist und es auch sonst keine Beanstandungen gibt. Was aber, wenn ein Fahrer aus dem Fuhrpark seinen
Führerschein
vergessen hat?

Grundsätzlich besteht die
Fahrerlaubnis
, die Sie irgendwann einmal erworben haben, unabhängig davon, ob Sie den
Führerschein
mit sich führen oder nicht. Hier müssen Sie also nicht befürchten, dass ein vergessener
Führerschein
als Fahren ohne
Fahrerlaubnis
gewertet wird. Gleichwohl sind Sie als Autofahrer in
Deutschland
verpflichtet, den
Führerschein
beim Fahren stets vorzeigen zu können. Neben der Echtheit des Dokuments kann so schließlich zudem gecheckt werden, ob der
Führerschein
noch gültig ist und Sie die jeweilige
Fahrzeugklasse
überhaupt fahren dürfen.

Wie teuer wird es, wenn Sie den
Führerschein
vergessen haben?

Können Sie das alles nicht nachweisen, ist die
Konsequenz
jedoch relativ harmlos: Es handelt sich um eine
Ordnungswidrigkeit
, daher wird ein Verwarngeld in Höhe von 10
Euro
fällig. Dieser Betrag ist genauso hoch, wenn Sie beim begleiteten Fahren Ihre Prüfbescheinigung nicht parat haben. Auch in der
Probezeit
haben Sie keine weiteren Folgen zu befürchten. Ist der
Führerschein
abgelaufen, was in Zukunft bei den verpflichtenden EU-Führerscheinen nach 15 Jahren der Fall sein wird, und Sie haben sich nicht rechtzeitig um ein aktuelles Dokument bemüht, sind ebenso 10
Euro
zu zahlen. Die
Polizisten
können auch verlangen, dass der gültige
Führerschein
auf der nächsten
Polizeiwache
noch vorgezeigt wird.

Ungünstiger ist die Lage im Ausland. Hier können die Bußgelder schnell deutlich höher ausfallen – in
Italien
sind es beispielsweise um die 70
Euro
, in
Dänemark
sogar 135
Euro
– und unter
Umständen
wird Ihnen sogar die
Weiterfahrt
untersagt.

Ein Missverständnis ist es übrigens, dass Autofahrer glauben, sich mit dem
Führerschein
auch ausweisen zu können. Er ist zwar ein amtliches Dokument, aber kein gültiges Ausweisdokument. Ihre Führerscheindaten gleicht die
Polizei
in der Regel mit denen aus Ihrem
Personalausweis
oder
Reisepass
ab.

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