Alltagsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen Buß- und Verwarnungsgeld?

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Alltagsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen Buß- und Verwarnungsgeld? Knöllchen ist nicht gleich Knöllchen. Diese Unterschiede gibt es, wenn Autofahrer Strafen zahlen. 

Bei Strafzetteln sprechen wir meistens per se von einem Bußgeld. Doch das ist je nach Vergehen nicht zutreffend. 

Knöllchen ist nicht gleich Knöllchen

Einmal falsch geparkt und schon wird der Bußgeldbescheid zugestellt. Doch warum ist dort manchmal nur von einer Verwarnung die Rede? Einfach nur eine andere Vokabel oder was hat es damit auf sich? Damit die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer nicht im Dunkeln tappen, erklären wir, warum Knöllchen nicht gleich Knöllchen ist. 

Was unterscheidet Verwarnungsgeld von Bußgeld?

Das Gesetz denkt sich bei den unterschiedlichen Begriffen durchaus etwas. Wenn Sie zum Beispiel näher als als 10 Meter vor einer Ampel halten und sie dadurch ver­decken, kann man Ihnen dafür 10 Euro abknöpfen. Das wäre ein Verwarnungsgeld. Wenn Sie hingegen vor oder in einer Feuerwehrzufahrt parken und dabei auch noch Einsatzfahrzeuge behindern, werden 100 Euro sowie noch ein Punkt fällig und man würde von einem Bußgeld sprechen.

Wenn Sie außerorts bis zu 10 km/h zu schnell fahren und geblitzt werden, müssen Sie mit 20 Euro und einem Verwarnungsgeld rechnen. Bei 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung kommen Sie hingegen um ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt nicht herum. 

Mehr Verwaltungsaufwand beim Bußgeld

Das Verwarnungsgeld wird für geringfügige Verkehrsverstöße als Sanktion eingesetzt. Es liegt in der Regel zwischen 5 und 55 Euro. Gerade Halte- und Parkverbot fallen häufig in diese Kategorie, hier finden Sie üblicherweise einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.  Ab 60 Euro wird hingegen von einem Bußgeld gesprochen.

Wichtig zu beachten: Wenn Sie nicht aufpassen, kann auch aus einem Verwarnungsgeld noch ein Bußgeld werden. Reagieren Sie auf die Verwarnung einfach nicht und zahlen somit nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Üblicherweise haben Sie für das Bezahlen des Verwarnungsgeldes eine Woche Zeit. Verstreicht diese ohne Überweisung, kommt zum Verwarnungsgeld noch eine Verwaltungsgebühr hinzu. Beim Verwarnungsgeld gibt es weniger Verwaltungsaufwand und somit keine zusätzlichen Gebühren.


Foto:  © Getty Images

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