Autoschaden durch Schlaglöcher: Wer zahlt?

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Autoschaden durch Schlaglöcher: Wer zahlt? Asphalt ist gerade nach dem Winter oft aufgerissen. Das gilt, wenn Ihr Auto deshalb Schaden nimmt.

Der Reifen rutscht in den Krater und schon knallt es heftig: Ihr Auto ist in ein Schlagloch geraten. Wer haftet jetzt und wer zahlt die Reparatur des Schadens?

Schlagloch-Zeit: vor allem im Winter und Frühling

Kälte ist nicht gut für den Straßenbelag. Deshalb sind Löcher in der Asphaltdecke am Ende des Winters ein häufiges Bild. Doch was, wenn ein Fahrzeug, das in der kostenlosen Software Ihres Fuhrparkmanagements verwaltet wird, unbeabsichtigt in ein solches Schlagloch knallt und dabei beschädigt wird? Gerade Reifen, Felgen oder Stoßdämpfer können dabei schnell empfindlich leiden. Auch die Ölwanne kann Schaden nehmen, die Spur verstellt werden oder Spoiler und Unterbodenverkleidungen reißen mitunter ab. Das alles zieht einige Reparaturkosten nach sich. Doch wer haftet nun für den Schaden?

Schuldfrage oft schwer zu klären

Grundsätzlich müssen Bund, Länder bzw. die Städte und Kommunen dafür sorgen, dass ihre Straßen auch verkehrssicher sind. Reißt die Straße also auf, sind sie diejenigen, die für die Reparatur sorgen oder zumindest ausreichend Warnschilder aufstellen müssen, um Autofahrer auf die Gefahr hinzuweisen. Damit haften sie eigentlich auch für Schäden. Das Aber folgt jedoch sogleich: Zum einen ist die Schuldfrage oft sehr schwer nachzuweisen. Ein Schlagloch zum Beispiel, das gerade erst entstanden ist, wirft schon das Problem auf, dass die Verantwortlichen gar keine Chance hatten, es zu reparieren. Dann muss der Autofahrer vor Gericht beweisen, dass er das Loch trotz Sichtfahrgebot nicht sehen konnte. Man darf nämlich nur so schnell fahren, dass man das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anhalten kann. Und das Gerichtsverfahren, das muss man sich klarmachen, kann sich auch über Monate ziehen. Zudem liegt die Beweislast für das Verschulden der Kommune beim Autofahrer. 

Den Schaden richtig dokumentieren

Einfacher und stressfreier ist es, den Schaden über die Vollkaskoversicherung, die das in der Regel abdeckt, zu regulieren. Doch die hat nun mal nicht jeder. Eine reine Teilkasko übernimmt den Schaden nicht. Wichtig ist nach einem Schlagloch-Schaden: Fotografieren Sie die Unfallstelle sowie den Schaden am Auto und halten Sie am besten einen Zeugen bereit. Bei schweren Schäden die Polizei dazurufen. Sollte das Warnschild fehlen, muss auch das unbedingt dokumentiert und fotografiert werden. Dann haben Sie nämlich die realistischste Chance, erfolgreich gegen den Baulastträger vorzugehen.


Foto:  © Getty Images

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