Bei Privatnutzung: So versteuern Sie den Dienstwagen

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Bei Privatnutzung: So versteuern Sie den Dienstwagen Wer den Firmenwagen privat nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Das müssen Sie wissen. 

Jeder Mitarbeiter freut sich, wenn er den Firmenwagen auch privat fahren darf. Doch als geldwerter Vorteil ist dieses Privileg beim Finanzamt anzugeben. 

Privatnutzung wird wie Einkommen versteuert

Sobald in der kostenlosen Software Ihres Fuhrparkmanagements verbucht ist, dass ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, sollten Sie ihn auf die 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch hinweisen. Er muss diesen Bonus nämlich dem Finanzamt melden. Ein reines Privileg ist die Privatnutzung des Flottenfahrzeugs also nicht. 

Ein Firmenwagen, den man zusätzlich in seiner Freizeit fahren darf, ist letztlich eine Sachzuwendung oder ein geldwerter Vorteil – immerhin spart der Mitarbeiter Posten wie Anschaffungskosten, Kfz-Steuer oder Versicherung. Insofern wird das Auto wie ein Einkommen versteuert. Das sollte am besten auch im Dienstwagen-Überlassungsvertrag stehen, der ja unter anderem Streit bei den UVV verhindern soll.  

Wie die 1-%-Regelung berechnet wird

Die meisten Nutzer werden sich bei der Versteuerung für die 1-%-Regelung entscheiden. Das geht dann, wenn der Dienstwagen zu mindestens 50 Prozent für den Job genutzt wird. In dem Fall wird ein Prozent des Listen-Neupreises , der für den Wagen anfällt, genommen und auf das Gehalt draufgeschlagen. Anders gesagt: Das Gehalt, das versteuert werden muss, erhöht sich um diesen Betrag. Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro wären das also monatlich 400 Euro zusätzlich, für die Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Für Autos mit elektrischem Motor gilt hier unter bestimmten Voraussetzungen ein noch günstigerer Satz von 0,25 bis 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Der Listen-Neupreis gilt dabei auch als Grundlage, wenn das Auto geleast, gebraucht oder mit Rabatt gekauft wurde. Sofern der Wagen für den Weg hin und zurück zur Arbeit genutzt wird, fallen außerdem einmal im Monat 0,03 Prozent des Listenpreises pro einfachem Entfernungskilometer an. 

Bei nur wenigen Privatfahrten das Fahrtenbuch wählen

Letztlich können hier je nach Listenpreis und Arbeitsstrecke mehrere tausend Euro pro Jahr an zusätzlichen Steuern anfallen. Ausgaben wie Nutzungsentgelte für vom Mitarbeiter gezahlte Reparaturen oder Tankrechnungen dürfen die Steuerlast jedoch drücken.

Wenn der Dienstwagen privat nur wenig genutzt wird, kann es günstiger sein, ein Fahrtenbuch zu führen. Da muss dann aber wirklich jede Fahrt mit Datum und Uhrzeit aufgelistet werden. Oder die Privatnutzung wird vertraglich ganz ausgeschlossen. 


Foto:  © Getty Images

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