Darf die Kfz-Versicherung Ihnen nach einem Schaden kündigen?

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Der Versicherer hat ein
außerordentliches
Kündigungsrecht

Zuerst haben Sie für das Fahrzeug im Fuhrpark noch einen Schaden gemeldet und anstandslos reguliert bekommen – und kurz darauf flattert die Kündigung der Kfz-Versicherung ins Haus. Wenn das passiert, stellt sich als Versicherungsnehmer die Frage: Ist das denn erlaubt? Ja, ist es. Nach einem Schadensfall hat der Versicherer grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht.  Die Kündigung ist dann rechtens, wenn sie innerhalb eines Monats, nachdem die Schadenshöhe festgestellt wurde, erfolgt und der Vertrag endet mit ebenfalls einmonatiger Frist. Zuvor reguliert der Versicherer aber immer noch den letzten Schaden.

Was
bedeutet
die
Kündigung
für Sie?

Wahrscheinlich ist eine Kündigung, wenn Sie mehrfach hintereinander Schäden gemeldet haben und diese teurer waren als Ihre bisherigen Versicherungsbeiträge. Theoretisch darf der Versicherer sich jedoch schon nach nur einem Schadensfall von Ihnen trennen. Das Hauptproblem ist dann, dass bei der Suche nach einer neuen Versicherung angegeben werden muss, dass Ihnen der Vorversicherer gekündigt hat. Das wiederum sorgt dafür, dass einige Anbieter, speziell in der Teil- oder Vollkasko, Sie ablehnen werden. In der Haftpflicht wiederum darf Sie ein neuer Versicherer nicht wegen der vorherigen Kündigung ablehnen.

Um Kündigungsumkehr bitten

Wissen Sie relativ sicher, dass eine Kündigung ansteht, ist es daher besser, rechtzeitig selbst zu kündigen und einen neuen Vertrag zu suchen. Selbst wenn Ihr Anbieter den Vertrag bereits aufgelöst hat, können Sie noch versuchen, um Kulanz und eine Kündigungsumkehr zu bitten, wodurch Sie selbst den Vertrag kündigen dürfen.

Um eine Kündigung zu vermeiden, hilft es im Vorfeld, dem Versicherer nicht negativ aufzufallen und z.B. kleinere Schäden nicht zu melden, zumal sie ohnehin zu höheren Beiträgen führen würden. Wurde Ihnen bereits gekündigt, kann es auch einen Versuch wert sein, mit dem Versicherer zu reden und andere Vertragskonditionen wie einen höheren Selbstbehalt oder eine höhere Prämie auszuhandeln. Alternativ bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur, zumindest vorübergehend erst einmal relativ hohe Prämien bei einem neuen Vertragspartner in Kauf zu nehmen.

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