Das müssen Sie tun, wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde

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Wohin ist das Auto verschwunden?

Der
Schreck
ist meistens groß, wenn man zurück zu seinem Parkplatz kommt und das Auto einfach weg ist. Das kann entweder heißen, dass es gestohlen wurde. Oder aber Sie sehen sich mal genauer um und entdecken, dass Sie die Parkverbotsschilder übersehen hatten. Dann wurde das
Fahrzeug
womöglich abgeschleppt. Damit die Fahrer im Fuhrpark wissen, was jetzt tun ist, fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen. 

Die Polizei ist der erste Ansprechpartner

Der erste Schritt sollte sein, dass Sie bei der Polizei anrufen. Denn dort lässt sich sicher klären, ob Ihr
Fahrzeug
abgeschleppt wurde oder noch gestohlen gemeldet werden muss. Sollte sich bestätigen, dass der
Abschleppdienst
da war, erfahren Sie von der Polizei auch gleich, an welche Firma Sie sich wenden müssen. Wenn die Polizei das
Fahrzeug
abgeschleppt hat, wurde es vielleicht sogar nur umgesetzt. Bei der Dienststelle erfragen sollten Sie außerdem, wie die
Bezahlung
geregelt ist, manchmal tritt die Polizei nämlich in Vorkasse und der Betrag ist auch dort und nicht beim ausführenden Unternehmen zu entrichten. 

Große regionale Preisunterschiede

Das Abholen Ihres Autos sollten Sie nun möglichst sofort erledigen. Denn Abschleppunternehmen stellen meist nicht nur das Abschleppen in Rechnung, sondern zudem die Verwahrung. Je länger Ihr Auto dort steht, desto mehr müssen Sie zahlen. Die Kosten schwanken fürs Abschleppen je nach
Kommune
und Unternehmen stark. Das fängt bei unter 100 Euro an und reicht beispielsweise in
Hamburg
bis hin zu happigen 260 Euro. Dazu kommen je nach
Sachlage
noch Verwaltungs-, Verwahrgebühren sowie die Kosten fürs Falschparken. 

Keine überzogenen Kosten akzeptieren

Nicht immer sind das Abschleppen an sich und die Höhe der Kosten rechtens. Die Preise dürfen generell das ortsübliche Niveau nicht überschreiten. Manchmal hat die Firma gar keinen Auftrag, parkende
Fahrzeuge
abzuschleppen. Oder die Beschilderung hat gar kein unberechtigtes Parken angezeigt. Im
Zweifel
sollten Sie den Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Ihr Auto können Sie bis zur Klärung vorläufig trotzdem wiederbekommen, indem Sie die verlangte
Gebühr
beim
Amtsgericht
hinterlegen. Dann muss das Abschleppunternehmen Ihnen das
Fahrzeug
aushändigen, auch wenn Sie sich über die Rechnung noch nicht einig sind. 

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