Das müssen Sie wissen, wenn Sie bei der Dienstreise mit dem privaten Pkw einen Unfall haben

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Unfälle bei der
Dienstreise
können kompliziert werden

Nicht immer ist der Wagen aus dem Fuhrpark der Firma der Begleiter für
Dienstreisen
. Denn oft nutzen Arbeitnehmer dafür ihren privaten
Pkw
, sei es, um zu einem
Workshop
zu gelangen oder Außentermine an einem anderen
Standort
wahrzunehmen. Solange unterwegs nichts passiert, ist das komfortabel und unproblematisch. Wenn es jedoch zum Unfall kommt, kann die Sache kompliziert werden.

Die
Schuldfrage
spielt eine Rolle

Grundsätzlich geht es zunächst um die
Schuldfrage
. Ist der Arbeitnehmer, der den privaten
Pkw
für die
Dienstreise
genutzt hat, am Unfall unschuldig, ist die Sache simpel: Der Unfallgegner bzw. seine Versicherung übernimmt den Schaden. Sind Sie als Fahrer schuldig oder teilschuldig, gilt: Bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz
, haben Sie in der Regel keine Chance, die Kosten von ihrem Arbeitgeber zurückzufordern. Bei leichter Fahrlässigkeit hingegen wird die
Unternehmensleitung
die Unfallkosten übernehmen müssen. Liegt wiederum eine mittlere Fahrlässigkeit vor, trägt der Arbeitnehmer zumindest einen gewissen Teil der
Haftung
.

Auf die
Weisung
des Arbeitgebers kommt es an

Entscheidend ist außerdem, ob Ihr Arbeitgeber Sie direkt zu der
Dienstreise
mit dem privaten
Pkw
beauftragt hat bzw. ob es keine sinnvolle Alternative dazu gab. In diesen Fällen können Sie
Schadenersatz
von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Um hier ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Chef immer vorab darauf hinweisen, dass Sie Ihr
Privatfahrzeug
nutzen werden. War die
Dienstreise
mit dem eigenen
Pkw
dagegen nicht notwendig, haben Sie schlechte Karten. Darüber hinaus gilt, selbst wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten tragen muss: Sofern Sie es nicht ausdrücklich vereinbart haben, muss der Arbeitgeber, wenn er Ihnen die steuerlich zulässige Kilometerpauschale von 0,30
Euro
pro Kilometer zahlt, nicht dafür haften, dass Sie nach dem Unfall in Ihrer privaten Kfz-Versicherung nach dem Unfall zurückgestuft werden. Auch das ist ein Argument dafür, den privaten
Pkw
lieber stehen zu lassen und für eine
Dienstreise
zumindest einen
Mietwagen
zu nehmen.

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