Das müssen Sie zum E-Roller-Kennzeichen beachten
- 6. Juli 2023
- Carmada.de Blog
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Was kostet eine
Haftpflicht für den E-Roller?
Manchmal sind elektrische
Flitzer sehr praktisch. Deshalb können auch E-Roller bzw.
E-Scooter für die Nutzer im Fuhrpark eine interessante Alternative sein. Nicht vergessen werden darf dabei jedoch, dass
Elektroroller bzw. -scooter ein Kennzeichen brauchen, um am
Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Dahinter steckt die
Versicherungspflicht für diese
Fahrzeuge. Denn Schäden passieren hier schnell einmal und sollen ausreichend abgedeckt sein.
Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie also nicht herum. Allerdings ist diese nicht sehr teuer. Je nach Anbieter und Alter des Fahrers sollten Sie mit 20 bis 60
Euro im Jahr rechnen. Fahrer unter 23 Jahren müssen die höheren Beiträge zahlen. Auf Wunsch sind auch eine
Teilkasko sowie ein
Diebstahlschutz möglich. Ohne
Versicherungsschutz sollten Sie auf keinen Fall fahren, da hier im
Ernstfall empfindliche
Geldbußen sowie sogar
Freiheitsstrafen fällig werden können.
Wo bekommen Sie das Versicherungskennzeichen?
Anders als beim Auto müssen Sie, um das
Kfz-Kennzeichen für E-Roller oder
E-Scooter zu erhalten, allerdings nicht extra zur
Zulassungsstelle gehen. Wichtig ist zunächst, dass eine gültige allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) für das
Fahrzeug vorliegt, andernfalls dürfen Sie es im öffentlichen
Straßenverkehr nicht nutzen. Wenn Sie diese nachgewiesen haben und die Versicherung Sie aufnimmt, erhalten Sie von Ihrem Versicherer ebenso das Kennzeichen ausgehändigt. Dabei handelt es sich um eine klebbare Versicherungsplakette, die Sie selbst hinten an der Kennzeichenhalterung anbringen können.
Jährlich an ein neues Kennzeichen denken
Für den Versicherungsantrag benötigen Sie in der Regel den E-Scooter-Hersteller, die Schlüsselnummer sowie die
Fahrgestellnummer. Wichtig zu beachten: Beim E-Roller bzw.
E-Scooter beginnt das
Versicherungsjahr jeweils am 1.
März und endet somit am 28. oder 29.
Februar des
Folgejahres. Wie bei Mopeds wird dabei von der Versicherung jährlich die Farbe des Kennzeichens gewechselt. So ist zum Beispiel für die
Polizei auf einen Blick ersichtlich, ob das
Fahrzeug aktuell noch versichert ist. Daher sollten Sie stets dafür sorgen, dass Sie pünktlich zum 1.
März das neue Versicherungskennzeichen abgebracht haben. Haben Sie vergessen, die neue
Plakette zu nutzen, kann das 40
Euro Bußgeld kosten.