Das müssen Sie zum E-Roller-Kennzeichen beachten

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Was kostet eine
Haftpflicht
für den E-Roller?

Manchmal sind elektrische
Flitzer
sehr praktisch. Deshalb können auch E-Roller bzw.
E-Scooter
für die Nutzer im Fuhrpark eine interessante Alternative sein. Nicht vergessen werden darf dabei jedoch, dass
Elektroroller
bzw. -scooter ein Kennzeichen brauchen, um am
Straßenverkehr
teilnehmen zu dürfen. Dahinter steckt die
Versicherungspflicht
für diese
Fahrzeuge
. Denn Schäden passieren hier schnell einmal und sollen ausreichend abgedeckt sein.

Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie also nicht herum. Allerdings ist diese nicht sehr teuer. Je nach Anbieter und Alter des Fahrers sollten Sie mit 20 bis 60
Euro
im Jahr rechnen. Fahrer unter 23 Jahren müssen die höheren Beiträge zahlen. Auf Wunsch sind auch eine
Teilkasko
sowie ein
Diebstahlschutz
möglich. Ohne
Versicherungsschutz
sollten Sie auf keinen Fall fahren, da hier im
Ernstfall
empfindliche
Geldbußen
sowie sogar
Freiheitsstrafen
fällig werden können.

Wo bekommen Sie das Versicherungskennzeichen?

Anders als beim Auto müssen Sie, um das
Kfz-Kennzeichen
für E-Roller oder
E-Scooter
zu erhalten, allerdings nicht extra zur
Zulassungsstelle
gehen. Wichtig ist zunächst, dass eine gültige allgemeine
Betriebserlaubnis
(ABE) für das
Fahrzeug
vorliegt, andernfalls dürfen Sie es im öffentlichen
Straßenverkehr
nicht nutzen. Wenn Sie diese nachgewiesen haben und die  Versicherung Sie aufnimmt, erhalten Sie von Ihrem Versicherer ebenso das Kennzeichen ausgehändigt. Dabei handelt es sich um eine klebbare Versicherungsplakette, die Sie selbst hinten an der Kennzeichenhalterung anbringen können.

Jährlich an ein neues Kennzeichen denken

Für den Versicherungsantrag benötigen Sie in der Regel den E-Scooter-Hersteller, die Schlüsselnummer sowie die
Fahrgestellnummer
. Wichtig zu beachten: Beim E-Roller bzw.
E-Scooter
beginnt das
Versicherungsjahr
jeweils am 1.
März
und endet somit am 28. oder 29.
Februar
des
Folgejahres
. Wie bei Mopeds wird dabei von der Versicherung jährlich die Farbe des Kennzeichens gewechselt. So ist zum Beispiel für die
Polizei
auf einen Blick ersichtlich, ob das
Fahrzeug
aktuell noch versichert ist. Daher sollten Sie stets dafür sorgen, dass Sie pünktlich zum 1.
März
das neue Versicherungskennzeichen abgebracht haben. Haben Sie vergessen, die neue
Plakette
zu nutzen, kann das 40
Euro
Bußgeld kosten.

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