Das müssen Sie zur Schrittgeschwindigkeit wissen
- 20. Mai 2025
- Carmada.de Blog
- Posted by Car Mada
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Wenn Schrittgeschwindigkeit gefordert wird, ist zumindest eins klar: Das Auto muss ziemlich langsam fahren. Allerdings ist vielen Autofahrern dann doch unklar, ob damit fast schon Stehenbleiben gemeint ist oder zügiges Gehen der Vergleichswert ist. Damit Nutzer im Fuhrpark in Zukunft Bescheid wissen, bringen wir Licht ins Dunkel.
Der Begriff ist tatsächlich etwas schwammig, da er noch nicht einmal in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar definiert wird. Letztlich ist Schrittgeschwindigkeit also Auslegungssache, was sich daran zeigt, dass darüber bereits einige Gerichte zu urteilen hatten. Die Spanne ist dabei durchaus recht weit. Während teils von nur 5 km/h ausgegangen wird, sehen andere Richter das etwas großzügiger und gehen von 10 oder sogar 15 km/h aus. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollte man jedoch nicht gleich die großzügigste Variante zugrunde legen. Ein Problem ist allerdings, dass die meisten Tachos so extrem niedrige Geschwindigkeiten nicht so zuverlässig abbilden.
Wichtig zu wissen ist vor allem, wann Schrittgeschwindigkeit nötig ist. Das ist etwa der Fall, wenn Sie einen an der Haltestelle stoppenden Schulbus mit angemessendem Abstand überholen, der das Warnblinklicht eingeschaltet hat, da man hier jederzeit noch in der Lage sein muss, für ein plötzlich vors Auto laufendes Kind zu bremsen. Auch bei Linienbussen gilt: Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, ist beim Vorbeifahren Schrittempo für Autofahrer auf der gleichen Straßenseite angesagt. Vorsicht ist außerdem in sogenannten Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen angesagt. Gleiches gilt bei Gehwegen oder Fußgängerzonen, sofern dort überhaupt Fahrzeuge zugelassen sind.
Besonders aufpassen müssen zudem Kraftfahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Sofern sie innerorts nach rechts abbiegen und dort Radfahrer oder Fußgänger kreuzen könnten, ist Schrittgeschwindigkeit ein Muss.
Wer zu schnell in einer Situation unterwegs ist, die Schrittempo verlangt, muss mit den Konsequenzen rechnen, die auch bei sonstigen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen. Los geht es bei 20 Euro, wenn man im verkehrsberuhigten Bereich zu schnell ist. Je nach Tempo und Situation kann das auf mehr als 700 Euro hochgehen sowie Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen.