Das sind die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Bike-Fahrer

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Das sind die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Bike-Fahrer Oft wird übersehen, dass für das E-Bike auch bestimmte Verkehrsregeln gelten. Das ist erlaubt.

Sobald Sie mit dem E-Bike im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen Sie sich an einige Vorschriften halten. Was ist also erlaubt, was sollten Sie lassen und welche Rolle spielt dabei die Fahrzeug-Klasse?

Welche Regeln gelten?

E-Bike-Fahren macht so viel Spaß, dass die Fahrer bisweilen vergessen, an die damit verbundenen Verkehrsregeln und Vorschriften zu denken. Damit das den in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzern auch im Hinblick auf die UVV nicht passiert, liefern wir einen Überblick: Was dürfen Sie mit dem E-Bike und an welche Vorschriften sollten Sie schon vor der ersten Inbetriebnahme unbedingt denken?

Pedelecs werden wie Fahrräder behandelt 

Ganz entscheidend ist zunächst, dass Sie wissen, ob Ihr Gefährt wirklich ein richtiges E-Bike ist. Oder doch in Wahrheit wie die meisten elektrisch unterstützten Fahrräder ein Pedelec. Beim Pedelec, das bis 25 km/h eine Unterstützung hat, ist alles fein, es wird vom Gesetzgeber einem normalen Fahrrad gleichgesetzt. E-Bikes hingegen, die auch Motorunterstützung haben, wenn Sie nicht in die Pedale treten und S-Pedelecs, die bis 45 km/h eine Unterstützung haben, brauchen eine Betriebserlaubnis, einen Führerschein und ein Versicherungskennzeichen.

Damit ändern sich auch einige Verkehrsregeln. So gelten für das Pedelec die Verkehrszeichen für Radfahrer, z.B., dass Fahrradstraßen erlaubt sind oder Radwege benutzt werden dürfen. Das echte E-Bike hingegen darf Radwege je nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit gar nicht befahren und Fahrradstraßen nur nutzen, wenn sie für Kraftfahrzeuge freigegeben sind.

Promillegrenzen und Parkregeln beachten

Mit dem Pedelec genießen Sie zudem noch einige weitere Freiheiten, die E-Bike oder S-Pedelec nicht haben. Das Pedelec darf wie ein normales Fahrrad einfach immer auf dem Gehweg abgestellt werden. Es gilt keine Helmpflicht.

E-Bikes und S-Pedelecs dagegen müssen streng genommen je nach Parkzeichen- und Markierung nicht nur auf der Straße geparkt werden, sie brauchen eigentlich einen Parkschein bzw. eine Parkscheibe. Eine funktionierende Beleuchtung ist zwar auch beim Pedelec Pflicht, wenn allerdings noch ein S davor steht, muss das Licht wie bei einem Motorrad tagsüber ebenso an sein.

Außerdem werden die Fahrer der schnelleren Räder früher bestraft, wenn Sie Alkohol am Steuer trinken. Mit dem Pedelec sind bis zu 1,6 Promille straffrei, sofern Sie weder einen Unfall bauen noch auffällig fahren. Auf dem E-Bike und dem S-Pedelec beginnt die Ordnungswidrigkeit bei 0,5 Promille und ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.


Foto:  © Getty Images

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