Der Touchscreen im Auto kann den Führerschein kosten

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Der Touchscreen im Auto kann den Führerschein kosten Beim Fahren den Scheibenwischer verstellen? Das kann verboten sein, wie dieses Urteil zeigt. 

Nicht nur das Handy kann Sie am Steuer teuer zu stehen kommen. Auch wer sich vom Touchscreen des Infotainmentsystems während der Fahrt ablenken lässt, muss mit Strafen rechnen.

Der Spruch „Handy am Steuer – das wird teuer“ dürfte den meisten Autofahrern geläufig sein. Mindestens 100 Euro und einen Punkt kostet das, bei Gefährdung anderer kann ein Fahrverbot folgen. Doch gerade im modernen Flottenmanagement gibt es immer mehr Firmenfahrzeuge, die über berührungsempfindliche Bildschirme diverse Funktionen steuern. Ist Ihnen bewusst, dass Sie auch der Touchscreen des Infotainmentsystems mit dem Gesetz in Konflikt bringen kann? Und dass sogar das Einstellen des Scheibenwischers über diesen berührungsempfindlichen Bildschirm in diese Schublade fällt?

Zu sehr vom Verkehrsgeschehen abgelenkt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte unlängst einen Fall zu verhandeln, bei dem der Fahrer eines Tesla in den Straßengraben gefahren und dabei mehrere Bäumen sowie Straßenzeichen beschädigt hatte. Der Grund: Er hatte während der Fahrt versucht, wegen eines starken Regenfalls das Wischintervall des Scheibenwischers zu verstellen. Dafür muss man beim Tesla Model 3 allerdings auf ein über den Touchscreen zu regulierendes Untermenü zugreifen. Damit hatte er sich schon nach Ansicht des Amtsgerichts Karlsruhe zu sehr vom Verkehrsgeschehen ablenken lassen und war bereits in erster Instanz mit 200 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot bestraft worden. Das wollte der Mann nicht hinnehmen. Doch das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil in zweiter Instanz (Az: 1 Rb 36 Ss 832/19).

Nur flüchtige Blicke auf Touchscreen sind erlaubt

Beide Gerichte sahen es als erwiesen an, dass der Fahrer gegen Paragraph 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung verstoßen hatte. Der Paragraph besagt, dass man am Steuer nicht nur die Finger vom Handy lassen muss. Andere elektronische Geräte wie Navigationsgeräte oder Berührungsbildschirme dürfen während der Fahrt nur benutzt werden, wenn flüchtige Blicke reichen, um sie zu bedienen. Das gilt laut dem Urteil unabhängig vom Zweck der Nutzung also auch für das Scheibenwischer-Intervall. Und der Fahrer muss immer die aktuellen Straßen- und Verkehrsverhältnisse inklusive Sicht und Wetter berücksichtigen. Der Fahrer des Tesla aber war nach Ansicht der Richter durch den Berührungsbildschirm länger vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und habe nicht die nötige Sorgfalt gezeigt.

Foto: imago images / TT / Pontus Lundahl

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