Die 10 häufigsten Fehler beim Parken

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Viele Parkregeln, wenig Durchblick

Die Parkplatzsuche gehört zu den Dingen, die im Autofahrerleben ebenso Alltag wie Last sind. Denn öfters werden auch die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparks eingebuchten Nutzer Rund um Runde drehen, um wieder keine freie Lücke zu entdecken. Was nicht selten dazu führt, dass man sich letztlich dorthin stellt, wo es eigentlich gar nicht erlaubt ist. 

Das liegt gar nicht mal ausschließlich daran, dass Autofahrer die Parkregeln absichtlich missachten und einen eventuellen Strafzettel dann in Kauf nehmen. Teilweise ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie gerade nicht so ganz legal parken. Egal, zu welcher Kategorie Ihre eigenen Parkverstöße gehören – wetten, dass Sie sich bei diesen verbreiteten Fehlern an der ein oder anderen Stelle wiedererkennen?

Diese Park-Fehler passieren fast jedem Autofahrer – wahrscheinlich auch Ihnen:  

  1. Sie parken nicht innerhalb der Markierung 
    Die Linien, die einen Parkplatz markieren, sind keine bloße Orientierungshilfe. Sie müssen auch verbindlich eingehalten werden. Das heißt, dass Sie weder auf den Linien noch bereits im Parkraum des Nachbarn stehen dürfen. Sonst schränken Sie den Platz des nächsten Fahrzeugs neben ihrem eigenen ein. Für das Parken auf oder über die Markierungen gibt es meistens keinen Strafzettel. Dennoch sollten Sie versuchen, sich die Linien einzuhalten. Im ungünstigsten Fall gehen sonst nämlich Parkplätze für andere verloren, wenn sich das dynamische Park-System mehr und mehr über die Markierungen verschiebt.
  2. Sie parken gegen die Fahrtrichtung
    Die Straßenverkehrsordnung schreibt klar vor, dass zum Parken die rechte Seite zu benutzen ist. Insofern sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht entgegen der Fahrtrichtung parken. Ansonsten riskieren Sie einen Strafzettel. 
  3. Sie parken in der zweiten Reihe
    Auch wenn es nur zehn Minuten dauert, um den Kofferraum auszuladen – Halten und Parken in der zweiten Reihe ist nicht erlaubt. Da hilft es auch nicht, wenn Sie die Warnblinkanlage anschalten. Die Strafen, gerade fürs Parken, sind hier entsprechend happig. Los geht es bei 55 Euro. Wenn Sie jemanden behindern, gefährden, einen Unfall verursachen oder etwa länger als 15 Minuten dort stehen, werden zwischen 80 und 110 Euro sowie jeweils ein Punkt fällig. 
  4. Sie parken unberechtigt  auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge
    Auch wenn gerade kein E-Fahrzeug in Sicht ist und Sie mit Ihrem Benziner oder Diesel dringend einen Parkplatz brauchen – die entsprechend markierten Parkplätze mit E-Ladesäule sind tabu. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
  5. Sie parken zu knapp vor Kreuzungen und Einmündungen
    Speziell, wenn es in einem Wohn- oder Gewerbegebiet voll wird, nutzen die Fahrer jeden Meter zum Parken und stellen ihre Autos oft viel zu knapp vor Kreuzungen und Einmündungen. Mindestens 5 Meter Abstand sind jedoch Pflicht. Andernfalls kostet es mindestens 10 Euro. 
  6. Sie parken auf einem Kanaldeckel
    Dieser Fehler ist vielen Autofahrern nicht bewusst. Sie dürfen grundsätzlich nicht über Kanaldeckel parken und können dafür nicht nur ein Knöllchen bekommen, sondern sogar abgeschleppt werden. Das gilt übrigens auch, wenn das Parken auf einer Fläche mit einem Verkehrsschild explizit erlaubt ist. Schachtdeckel müssen trotzdem frei bleiben. 
  7. Sie parken gegenüber einer Einfahrt 
    Zumindest, wenn die Straße schmal ist, ist auch dieser Parkplatz tabu, sonst werden ab 10 Euro aufwärts fällig. Allerdings gilt es als umstritten, wann genau eine Straße „schmal“. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass ein Fahrzeug, das aus der Einfahrt kommt, noch gut rauskäme, wenn Sie gegenüber stehen.
  8. Sie drehen einfach die Parkscheibe weiter
    Zwei Stunden Maximalparkdauer sind bereits abgelaufen und Sie wollen noch weiter parken? Einfach weiterdrehen dürfen Sie die Parkscheibe nicht. Sie müssen mindestens einmal um den Block fahren, um erneut die Maximalparkdauer zu bekommen.
  9. Sie parken so lange, bis ein Halteverbot aufgestellt wird
    Gerade in Wohngebieten von Städten werden ständig Halteverbote für Umzüge errichtet. Wer sein Auto hier vorher abgestellt hat und etwa in den Urlaub gefahren ist, hat trotzdem das Nachsehen. Drei Tage nach Aufstellen des Halteverbots darf Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden. Insofern müssen Sie auch in Ihrer Abwesenheit dafür Sorge tragen, dass jemand regelmäßig nachsieht, ob Ihr Auto noch da stehen bleiben darf. 
  10. Sie suchen nicht nach einem funktionierenden Parkautomaten
    Ist der Parkautomat defekt, dürfen Sie zwar grundsätzlich auch die Parkscheibe auslegen und gratis parken. Das gilt aber nicht, wenn in der Nähe noch ein weiterer, funktionierender Parkautomat steht. Dann müssen Sie dort ein Ticket ziehen.
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