Die 10 wichtigsten Fragen zur Hauptuntersuchung

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Was genau kommt bei der HU auf Sie zu?

Die regelmäßige Hauptuntersuchung ist für jeden Pkw, also auch für alle im Fuhrparkmanagement verwalteten Fahrzeuge, Pflicht.  Nur mit einer gültigen Prüfplakette darf das Auto weiterhin am Verkehrsgeschehen teilnehmen. Insofern ist dieser Pflichttermin für Autofahrer öfters mit Nervosität verbunden, speziell, wenn das Fahrzeug schon älter ist und sich etwaige Verschleißerscheinungen bemerkbar machen: Wird der Prüfer die Bremsen monieren? Ist der Rost noch im Rahmen? Fragen wie diese beurteilt letztlich der Prüfer und alles, was Sie tun können, ist das Fahrzeug gut in Schuss halten und vor der HU von einer Werkstatt checken zu lassen.

Doch bei der Hauptuntersuchung gilt wie bei vielen Dingen: Je besser Sie Bescheid wissen, wie es läuft, desto weniger Verunsicherung herrscht und desto weniger können Sie letztlich falsch machen. Insofern bereiten wir Sie an dieser Stelle einfach mal vor.

Diese zehn Fragen und Antworten zur HU sollten Sie kennen:

  1. Wann steht der nächste HU-Termin an?
    Ein Pkw muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei einem Neuwagen wird der erste Termin nach drei Jahren fällig. Wann genau das bei Ihnen fällig ist, können Sie entweder der HU-Plakette am Kennzeichen (Zahl in der Mitte = Jahr, Zahl auf der 12-Uhr-Position = Monat) oder dem Vermerk im Fahrzeugschein entnehmen.
  2. Muss die Hauptuntersuchung beim TÜV erfolgen?
    Meistens wird die Hauptuntersuchung auch TÜV genannt. Was den falschen Schluss nahelegen könnte, dass Sie dafür zwingend zum Technischen Überwachungsverein (TÜV) müssen. Tatsächlich ist die ehemalige Monopolstellung des TÜV inzwischen gefallen und Sie können auch zu anderen staatlich anerkannten Prüfstellen wie etwa DEKRA oder GTÜ fahren.
  3. Was passiert bei der Hauptuntersuchung?
    Es geht vor allem um die Sicherheit aller Bauteile. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Reifen, Licht, Motor, Auspuff, Lenkung oder Achsen. Hinzu kommt die Abgasuntersuchung (AU).
  4. Wie hoch sind die Kosten?
    HU und AU kosten zusammen aktuell für einen Pkw bis 3.5 Tonnen zwischen 100 und 125 Euro.
  5. Brauchen Sie einen fixen Prüftermin?
    Nein, Sie können ebenso ohne Termin zur nächsten Prüfstelle fahren. Allerdings ist es oft sinnvoll, einen auszumachen, um Wartezeiten zu verkürzen. Ebenso können Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens bitten, die Prüfung komplett für Sie zu erledigen.
  6. Womit muss ich rechnen, wenn ich die HU zu spät mache?
    Grundsätzlich dürfen Sie die HU gar nicht überziehen. Allerdings bleibt Ihnen in den ersten zwei Monaten ein Bußgeld erspart. Erst, wenn Sie die HU mehr als zwei Monate überziehen, müssten Sie in einer Verkehrskontrolle zahlen. Die Prüfer selbst erheben auch dann kein Bußgeld, allerdings wird dann eine teurere, weil erweiterte Hauptuntersuchung fällig.
  7. Welche Auswirkungen hat eine zu späte HU auf die Versicherung?
    Die Ansprüche eines etwaigen Unfallgegners sind in dann immer noch gedeckt. Haben Sie jedoch fahrlässig gehandelt oder etwaige Mängel am Fahrzeug waren sicherheitsrelevant, kann es für Sie teuer werden.
  8. Wird die HU-Plakette zurückdatiert, wenn man den Prüftermin zu spät macht?
    Das war früher so. Inzwischen wird die nächste HU erst volle 2 Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin angesetzt. Beispiel: Sie hätten im Juli 2022 zum TÜV gemusst, machen die Prüfung aber erst im September 2022. Dann ist Ihre nächste HU im September 2024 dran.
  9. Was passiert, wenn man durch die HU fällt?
    Dann haben Sie einen Monat Zeit, um die festgestellten Mängel zu beheben und müssen das Fahrzeug außerdem in diesem Zeitraum zu einer ebenfalls kostenpflichtigen, Nachuntersuchung vorführen. Überziehen Sie diese Frist, ist eine komplett neue HU fällig.
  10. Dürfen Sie das Auto mit einem Mängelbericht bis zur Nachuntersuchung weiterfahren?
    Ja. Voraussetzung: Der Prüfer hat keine Gefährdung für den Straßenverkehr erkannt. Allerdings sollten Sie in der Zeit stets den Mängelbericht dabei haben, falls Sie kontrolliert werden. Bestehen am Wagen erhebliche Mängel wie z.B. defekte Bremsen, kann es auch sofort stillgelegt werden.
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