Die wichtigsten Gründe, warum geparkte Autos abgeschleppt werden

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Halteverbot und blockierte Einfahrt sind nicht die einzigen Gründe fürs Abschleppen

Der Anblick ist stets ein Schock: Sie kehren zum Parkplatz Ihres
Fahrzeug
, ob privat oder aus dem Fuhrpark, zurück – und es ist weg. Sofern Sie ausschließen können, dass das Auto gestohlen wurde, kann das nur eins heißen: Der
Abschleppdienst
war da. Öfters fällt einem das selbst wie
Schuppen
von den Augen, weil man plötzlich doch das Halteverbotsschild bemerkt, das direkt neben dem Parkplatz prangt. Oder die Ausfahrt, die man blockiert hat.

Bei einigen anderen Parkvergehen wiederum ist man als Autofahrer womöglich überrascht, dass das gleich den Einsatz eines Abschleppwagens zur Folge hat. Insofern ist es gut, wenn Sie die wichtigsten Gründe, warum Ihr Auto abgeschleppt werden darf, im Blick haben. Allzu oft stellen wir uns nämlich in dem Glauben irgendwo hin, dass dort ja „nur“ ein Bußgeld fällig werden kann. Die teuren
Abschleppkosten
, die schnell mal einige Hundert Euro betragen können, sind dann eine ziemlich unangenehme
Überraschung
. Von dem ganzen
Aufwand
, das Auto wiederzubekommen, sofern es nicht nur in unmittelbarer Nähe umgesetzt wurde, ganz zu schweigen. Und: Selbst wenn der Abschleppvorgang abgebrochen wird, weil Sie das Auto noch schnell umparken,  werden auch für diese Leerfahrt Kosten fällig.

In diesen Fällen droht der Abschleppdienst:

  1. Sie stehen im absoluten Halteverbot
    Hier haben Sie ganz schlechte Karten, denn es darf sofort abgeschleppt werden. Stellen Sie sich also nicht mal ein paar Minuten hin, um auszuladen. Das gilt insbesondere in Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen. Die Ausrede, das Halteverbotsschild nicht gesehen zu haben, zählt übrigens nicht. Dafür müsste es schon komplett zugewuchert gewesen sein.

  2. Sie benutzen widerrechtlich einen Privatparkplatz
    Der eigentliche Besitzer des Privatparkplatzes kann dann den
    Abschleppdienst
    rufen. Und das sogar dann, wenn er noch mühelos einen anderen Parkplatz auf dem Gelände finden könnte. Allerdings muss der Besitzer des privaten Parkplatzes bei den
    Abschleppkosten
    in
    Vorleistung
    gehen und das Geld dann von Ihnen zurückfordern. Deshalb wählen einige Privatleute hier doch lieber den Weg, erst die
    Polizei
    zu kontaktieren, die dann den Halter ermittelt und ihn telefonisch dazu auffordert, das
    Fahrzeug
    wegzufahren.

  3. Sie parken den ganzen Tag auf einem Kundenparkplatz
    Ein ähnlicher Fall wie der Privatparkplatz, nur, dass das noch viel häufiger vorkommt. Gerade Supermarktparkplätze werden von Autofahrern immer wieder als öffentliche Parkplätze missbraucht. Sie stellen das Auto dort ab und gehen dann noch in der Stadt shoppen, zum Sport oder zur Arbeit. Das muss sich der Betreiber des Parkplatzes nicht gefallen lassen und darf das
    Fahrzeug
    von Leuten, die keine Kunden sind und/oder die Höchstparkdauer überschreiten, abschleppen lassen.

  4. Sie stehen vor einer Einfahrt
    Auch hier gilt: Befindet sich die Einfahrt auf Privatgrund, kann der
    Eigentümer
    den
    Abschleppdienst
    rufen. Steht das Auto hingegen auf der Straße vor der Einfahrt, muss das Abschleppen wie überall im öffentlichen Raum von der
    Polizei
    veranlasst werden.

  5. Sie parken an einer Bushaltestelle
    Selbst wenn laut
    Fahrplan
    in den nächsten Stunden kein Bus mehr kommt, dürfen Sie Ihr
    Fahrzeug
    hier nicht abstellen. Wer es doch tut, behindert den
    Linienverkehr
    und darf daher abgeschleppt werden. Das gilt auch an
    Taxiständen
    oder auf Sonderfahrstreifen.

  6. Sie parken widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz
    Auch hier ist Vorsicht geboten. Diese Parkplätze sind nämlich ausschließlich Fahrern mit dem entsprechenden
    Parkausweis
    vorbehalten. In der Vergangenheit haben auch Gerichte entschieden, dass unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellte
    Fahrzeuge
    sofort abgeschleppt werden dürfen.

  7. Sie parken auf einem Radweg
    Dazu reicht es schon, wenn Sie diesen nur teilweise versperren. Wenn das
    Fahrzeug
    hier eine
    Verkehrsbehinderung
    darstellt, darf abgeschleppt werden.

  8. Sie parken in einer
    Grünanlage


    Grünanlagen
    sind keine öffentlichen Parkplätze. Und selbst wenn das
    Fahrzeug
    dort niemanden behindert und Ihrer Meinung nach auch die Umwelt dort nicht beschädigt, darf es abschleppt werden. Erst recht, wenn aus der
    Beschilderung
    vor Ort klar hervorgeht, dass Parken nur in den vorgesehenen
    Parkbuchten
    erlaubt ist.

  9. Sie parken vor einer Bordsteinabsenkung
    Diese Absenkungen sind etwa für Rollstuhlfahrer oder
    Kinderwagen
    gedacht und müssen immer freigehalten werden. Wer das ignoriert, darf selbst dann abgeschleppt werden, wenn keine konkrete Gefährdung oder Behinderung vorliegt.

  10. Sie parken auf dem Gehweg
    Nicht jedes Parken auf dem
    Gehweg
    rechtfertigt sofort, dass das
    Fahrzeug
    abschleppt wird. Doch wenn das
    Fahrzeug
    verbotswidrig (also z.B. ohne Schilder, die das ausdrücklich erlauben) so abgestellt ist, dass es Fußgänger,
    Radfahrer
    oder den Verkehr behindert, darf es abgeschleppt werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das
    Fahrzeug
    den kompletten
    Gehweg
    blockiert, es in den fließenden Verkehr hineinragt oder eine
    Fußgängerzone
    beeinträchtigt wird.

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