Die wichtigsten Kfz-Versicherungsbegriffe ganz simpel erklärt

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Kfz-Versicherungsbegriffe sind eine Sprache für sich

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, muss sich oft mit allerlei Vokabeln auseinandersetzen, deren Bedeutung vielen Autofahrern gar nicht komplett klar ist. Das kann im Fuhrpark im
Schadensfall
zu blöden Überraschungen führen – oder dazu, dass man gar nicht genau weiß, was für Optionen einem offenstehen. Beides muss nicht sein. Denn wir erklären Ihnen kompakt, was sich hinter häufig gebrauchten Begriffen aus der Welt der Kfz-Versicherung verbirgt.

Diese Versicherungsvokabeln sollten Autofahrer verstehen:

  1. Abweichender Halter
    Das ist gegen Aufpreis versicherbar, wenn der Versicherungsnehmer nicht identisch mit dem Halter des Fahrzeugs ist. Besonders bei Eltern und Kindern ist das häufig der Fall.
  2. Außerordentliche Kündigung
    Nicht immer müssen Sie oder die Versicherung sich an die regulären Kündigungsfristen halten. So kann der Versicherer Ihnen zum Beispiel nach Abwicklung eines Schadens kündigen oder Sie ihm nach Preis- und Tarifänderungen.
  3. Bagatellschaden
    Bei kleineren Schäden bis ca. 700 Euro müssen Sie keinen Gutachter beauftragen, sondern können der Versicherung zur Regulierung einen Kostenvoranschlag vorlegen.
  4. Deckungssumme
    Das ist die Summe, bis zu der Ihre Versicherung haftet. In der Kfz-Haftpflicht sind für Personenschäden z.B. vom Gesetzgeber mindestens 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben, für Sachschäden 1,22 Millionen.
  5. Direktregulierung
    Dabei erstattet die Versicherung des Geschädigtem erst einmal ihrem Versicherungsnehmer die Kosten und holt sich diese anschließend beim Unfallverursacher zurück. So kommt der Geschädigte schneller an sein Geld.
  6. Elektronische Versicherungsbestätigung
    Kurz wird sie eVB genannt und weist bei einem neuen Vertrag Ihre abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Sie bekommen Sie per E-Mail, Telefon oder Brief und können mit der evB-Nummer Ihr Fahrzeug anmelden.
  7. Fahrerschutz
    Dieser Versicherungsbaustein ist sehr sinnvoll, weil der Fahrer sonst in der Regel bei einem selbst oder zumindest teilweise selbst verschuldeten Unfall auf den Kosten für seine eigenen Verletzungen und den daraus resultierenden Folgekosten sitzen bleibt.
  8. Grobe Fahrlässigkeit
    Der Versicherer kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern oder aber bietet extra Tarife an, die auch dann zahlen. Grobe Fahrlässigkeit ist, wenn Sie als Fahrer die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße missachten, z.B., indem Sie über eine rote Ampel heizen.
  9. Grüne Karte
    Sie sollte bei Fahrten im Ausland immer dabei sein, weil sie alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsschutz enthält. In manchen Ländern ist sie sogar Pflicht. Sie können sie einfach kostenlos beim Versicherer bekommen.
  10. Haftpflichtversicherung
    Sie ist gesetzlich für jeden Fahrer vorgeschrieben. Damit wird der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert.
  11. Kaskoversicherung
    Unterschieden wird nach Teil- und Vollkasko. Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl, Elementarschäden, Glasbruch oder Wildschäden. Die Vollkasko deckt das ebenso und zusätzlich noch selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus ab.
  12. Kilometerleistung
    Häufig hängt die Prämienhöhe mit den jährlich gefahrenen Kilometern zusammen. Je mehr Sie fahren, desto höher schätzt der Versicherer das Risiko ein.
  13. Mallorcapolice
    Diese Zusatzhaftpflichtversicherung kann für Mietfahrzeuge im Ausland (nicht nur auf Mallorca!) in einer Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten sein. Sollte die für ein Mietfahrzeug abgeschlossene Haftpflicht nicht genügend Deckung aufweisen, können Sie im Schadensfall die Mallorcapolice nutzen.
  14. Neupreisentschädigung
    Ist sie vereinbart, zahlt die Versicherung Ihnen bei einem Totalschaden oder Diebstahl den Neupreis. Allerdings ist dabei immer festgelegt, wie alt das Fahrzeug maximal sein darf. Meist sind es bis zu zwei Jahre.
  15. Rabattretter
    Er rettet Ihnen bei einem selbst verschuldeten Unfall pro Kalenderjahr die Schadenfreiheitsklasse. Meistens gibt es inzwischen jedoch den Rabattschutz, der kostenpflichtig dazugebucht werden kann und ebenfalls eine Rückstufung im Schadensfall verhindert. Nachteil: Wechseln Sie dann die Versicherung, wird der Schadenfreiheitsrabatt so berechnet, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben.
  16. Regionalklassen
    Die Regionalklasse beeinflusst Ihre Versicherungsprämie, sie bildet nämlich die Schadens- und Unfallbilanz Ihrer Region ab. In Gebieten mit vielen Schäden müssen Sie dementsprechend für das gleiche Fahrzeug mehr zahlen als in solchen mit wenigen Versicherungsfällen.
  17. Schadenfreiheitsklasse
    Sie gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre wieder. Je mehr Jahre Sie hier vorzuweisen haben, desto geringer ist die Prämie. Meist gibt es eine Staffelung mit 50-SF-Klassen.
  18. Schadenrückkauf
    Wenn Sie nach einem regulierten Schaden zurückgestuft wurden, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist – meist sechs Monate – noch den Schaden von der Versicherung zurückkaufen, also selbst übernehmen. Anschließend werden Sie bei der SF-Klasse wieder so eingestuft, als hätte es keinen Unfall gegeben.
  19. Schutzbrief
    Eine Extraleistung, mit der Sie im Fall einer Panne oder Unfalls von Ihrer Versicherung kostenlos Hilfe bekommen. Je nach Versicherer sind Zusatzleistungen wie Pannenhilfe, Krankenrücktransport oder ein Ersatzwagen enthalten.
  20. Selbstbeteiligung
    Auch SB abgekürzt. Bei Teil- und Vollkaskoschäden wird in der Regel ein Eigenanteil vereinbart, den Sie bei einem Unfall selbst tragen müssen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie.
  21. Werkstattbindung
    Haben Sie einen Tarif mit Werkstattbindung, müssen Sie einen versicherten Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchführen lassen. Das senkt dafür Ihre Prämie.
  22. Wiederbeschaffungswert
    Der Kaufpreis, den Sie ausgeben müssen, um ein beschädigtes Fahrzeug durch ein gleichwertiges, aber unbeschädigtes Fahrzeug zu ersetzen. Punkte wie Alter, Verschleiß etc. werden dabei berücksichtigt.
  23. Zahlungsweise
    Je nachdem, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich Ihren Versicherungsbeitrag bezahlen, fällt Ihre Prämie höher oder niedriger aus.
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