Diese Angaben dürfen auf der Werkstattrechnung nicht fehlen

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Bei höheren Rechnungen sind mehr Angaben nötig

Fehler in der Werkstattrechnung sind keine Seltenheit, sondern die Regel. Das führt meistens dazu, dass Sie für die Reparatur des betreffenden Fahrzeugs aus dem Fuhrpark mehr bezahlen müssen als nötig. Doch auch formal sollte die Rechnung passen.

Achten Sie darauf, dass die Rechnung bei größeren Beträgen formal alle Punkte enthält, die etwa, wenn Sie bei einem Autoverkauf Belege brauchen, wichtig sein könnten. Das sind natürlich Name und Anschrift der Werkstatt, Name und Anschrift des Kunden, Rechnungsdatum und -nummer. Auch Angaben zum Fahrzeug, wie Marke, Modell und Typ, Kilometerstand, Fahrgestellnummer, Kennzeichen oder Datum der Erstzulassung werden in der Regel aufgelistet. Wichtig ist, dass der Leistungszeitraum aufgeführt wird und bei allen verwendeten Teilen ihre genaue Bezeichnung und Menge, der Stundenlohn sowie die fälligen Beträge plus die anfallenden Steuern. Eine gute Werkstatt führt alles so auf, dass der Kunde es versteht. Ansonsten gilt: Nachfragen!

Nicht ganz so viele Angaben sind nötig, wenn es sich um eine Rechnung mit Kleinstbeträgen handelt – das gilt bis 250 Euro brutto. Dann reichen Name und Adresse der Werkstatt, Rechnungsdatum,  Menge und Bezeichnung von Teilen und Arbeiten sowie die berechneten Euro-Beträge und Steuern.

Bei welchen Posten Sie genau hinsehen sollten

Wenn Sie die Rechnung erhalten, sollten Sie auf einige Tricks der Werkstätten achten. Speziell beim Nachfüllen oder dem Austausch von Flüssigkeiten geben die Mechaniker gern mehr an, als benötigt wurde. Hier ist es hilfreich, wenn Sie wissen, wie viel Liter Öl oder Kühlflüssigkeit Ihr Fahrzeug fassen kann – so lassen sich Unstimmigkeiten aufdecken. Ganz besonders sollten Sie auf das Scheibenwasser achten. Füllen Sie es vor der Abgabe in der Werkstatt komplett auf – sonst wird Ihnen teuer berechnet, dass die Profis das getan haben.

Tipp: Lassen Sie sich vorab genau erklären lassen, was gemacht wird und was alles etwa zu einem Inspektionspaket gehört. So vermeiden Sie, dass Leistungen wie eine Probefahrt doppelt abgerechnet werden. Allgemeine Posten wie „Kleinteile“ oder „Verbrauchsmaterial“ müssen Sie nicht hinnehmen. Entweder schlüsselt die Werkstatt das auf oder Sie müssen nicht zahlen. Abweichungen bei der Rechnungssumme vom schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 Prozent können Sie ebenso reklamieren.

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