Diese Dinge sind in der Autogarage tabu

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Was ist in der Garage erlaubt?

Ihre Garage, Ihre Regeln? Ganz so simpel ist die
Sachlage
leider nicht. Egal, ob es dabei um die Firmengarage oder eine privat genutzte Unterstellmöglichkeit geht. Insofern ist es für die in die kostenlose
Software
Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzer interessant, zu wissen, was in der Garage wirklich erlaubt bzw. verboten ist. 

Die Garage ist kein allgemeines Abstellraum

Das
Missverständnis
fängt meist schon bei der Frage an, was in einer Garage bzw. auf einem
Stellplatz
abgestellt werden darf. Oft führt das heimische
Garagentor
geradewegs in eine Rumpelkammer: Alte Möbel, Leitern,
Werkzeug
, vielleicht noch ein
Gasgrill
und noch vieles mehr, was nicht nach Auto aussieht. Selbst wenn es Ihr Grund und Boden ist oder Sie den Platz fix gemietet haben, dürfen Sie allerdings keineswegs alles hier reinstellen, was Ihnen in den Sinn kommt.

Eine Garage hat als Zweck, dass Sie hier eines oder mehrere
Kraftfahrzeuge
abstellen können. Weiterhin erlaubt ist
Zubehör
wie etwa Reifen,
Dachboxen
,
Pflegemittel
oder
Werkzeug
. Dafür dürfen Sie dann, sofern es kein offener
Stellplatz
ist, entsprechende Regale aufbauen. Auch
Zweiräder
, mit und ohne Motor, dürfen in der Garage abgestellt werden. 

Bei Zweckentfremdung droht Bußgeld

Zweckentfremdet werden darf die Garage wiederum nicht. Dazu gehört, dass Sie nicht einfach allerlei andere Sachen wie
Kühlschrank
, Boot oder
Gartenmöbel
hier unterstellen dürfen. Denn eine Garage ist eben kein Kellerraum und darf ebenso wenig für ganz andere Tätigkeiten wie etwa Ihr
Homeoffice
, Partyraum oder als Hobbywerkstatt genutzt werden. Wenn ein
Nachbar
den Behörden hier einen Tipp zu Ihrer Zweckentfremdung gibt, dann müssen Sie unter Umständen mit einem
Bußgeld
rechnen. Speziell, wenn Sie den Raum nur gemietet haben, sollten Sie sich ohnehin an die Nutzungsbedingungen des Mietvertrags halten, da Ihnen der Vermieter sonst kündigen kann. 

Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie in der Garage auch bestimmte Dinge nicht lagern. Dazu gehören  explosive und brennbare Stoffe, darunter etwa ein
Gasgrill
oder
Gasflaschen
.
Kraftstoff
darf zwar gelagert werden, aber nur in limitierter Menge. So dürfen in Kleingaragen bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin  gelagert werden. Wichtig: Dies muss in dicht verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern geschehen. 

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