Dürfen alte Nummernschilder aufgepeppt werden?

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Dürfen alte Nummernschilder aufgepeppt werden? Auch an Kennzeichen nagt der Zahn der Zeit. Was ist erlaubt, wenn Nummernschild etwa verblasst?

Wenn das Kennzeichen nach vielen Jahren plötzlich kaum noch zu lesen ist, wissen Autofahrer oft nicht, was erlaubt ist. Wir klären auf. 

Was tun, wenn die Schrift verblasst?

Nichts hält ewig. Das gilt auch für die Nummernschilder der Fahrzeuge, die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebucht sind. So passiert es gerade bei älteren  Autos, dass die Kennzeichen durch Umwelteinflüsse oder Steinschläge nach und nach Farbe verlieren. Die Folge: Die Schrift ist mitunter schwer oder kaum noch zu lesen. Darf man nun also einen schwarzen Permanentmarker oder Lack zur Hand nehmen und die Buchstaben und Ziffern wieder nachzeichnen? 

Veränderungen sind gesetzlich verboten

Grundsätzlich muss das Kennzeichen eines Fahrzeugs gut zu lesen sein und darf auch nicht verschmutzt sein. Das ergibt sich schon aus Paragraph 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), wo geregelt ist, wie ein Kennzeichen auszusehen hat. Vom Nachzeichnen und ob das erlaubt oder verboten ist, ist dort explizit nichts zu lesen. Allerdings verlangt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Paragraph 22 unter „Kennzeichenmissbrauch“, dass es keine Veränderungen geben darf.

Im schlimmsten Fall kann ein nachlackiertes Nummernschild dazu führen, dass dem Fahrer Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen werden. Außerdem ist es ohnehin gar nicht so einfach, die Vorgaben aus Paragraph 10 FZV zu erfüllen: Dort wird unter anderem verlangt, dass Nummernschilder reflektierend sein müssen. Nicht zuletzt kann außerdem der TÜV bei der nächsten Hauptuntersuchung Probleme machen, wenn er sieht, dass Sie selbst Hand angelegt haben. 

Besser ein neues Schild bestellen

Die logische Konsequenz aus dem möglichen Ärger, der beim Nachschwärzen eines verblassten Schildes droht: Sie sollten sich neue Schilder bestellen. Wichtig dabei: Sie müssen sich bei der Zulassungsbehörde in dem Fall neue amtliche Plaketten besorgen.

Einfacher ist es dagegen, wenn die Nummernschilder einfach nur so verdreckt sind, dass man sie nicht mehr lesen kann. Dann sollten Sie sie so schnell wie möglich säubern und wieder lesbar machen. Ansonsten können Sie bei einer Polizeikontrolle wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden und es sind laut Bußgeldkatalog fünf Euro zu zahlen.


Foto:  © Getty Images

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