Dürfen Fußgänger einen Parkplatz reservieren?

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Parkplatz freihalten – erlaubt oder verboten?

Ein paar Tricks muss man bei der
Parkplatzsuche
eigentlich parat haben. Schließlich kann es gerade zu den Stoßzeiten und in Innenstädten sehr langwierig werden, das Auto endlich sicher abzustellen.

Da denken womöglich auch die in die kostenlose
Software
Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrer gerne daran, den Mitfahrer schon mal einen geeigneten Parkplatz freihalten zu lassen. Eine verlockende Idee – nur: Ist das überhaupt erlaubt?

Weder Stühle noch Fußgänger dürfen besetzen

Um es kurz zu machen: Egal, ob Sie einen Stuhl in die freie
Parklücke
direkt vor dem Haus stellen, bis Sie Ihr Auto in zehn Minuten
Entfernung
geholt haben oder jemanden bitten, sich bis zu Ihrer
Ankunft
in die Lücke zu stellen – beides ist grundsätzlich nicht erlaubt und es kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig werden. Das betrifft dann übrigens auch den Besetzer. Insofern sollten Sie
Nachbarn
, Mitfahrer oder
Freunde
gar nicht erst in diese Situation bringen.

Wenn Sie Sachen oder Absperrbänder zum Freihalten benutzen, kann das als
Verkehrshindernis
gewertet werden. Deshalb sollten Sie auch bei einem
Umzug
immer beim Straßenverkehrsamt ein offizielles temporäres Parkverbot für die gewünschte Fläche beantragen.

Kein Parkplatz ohne Auto

Öffentliche Parkplätze dürfen nicht wie eine
Liege
am Badestrand reserviert werden. Denn der Parkplatz steht dem ersten Auto zu, das sich ihm nähert. Nicht dem ersten Platz-Reservierer. Im Umkehrschluss heißt das jedoch nicht, dass Sie einen fremden Fußgänger, der eine
Parklücke
blockiert, mit Ihrem Auto geradezu wegschieben dürfen. Das wäre, gerade, wenn Sie den Fußgänger gefährden,
Nötigung
.

Erlaubt ist hingegen nach der
Rechtsprechung
, vorsichtig in die Lücke zu fahren, bis der Fußgänger sich entfernt hat. Dafür müssen Sie ihm jedoch ausreichend Zeit geben. 

ionen, in denen Autofahrer sehr überrascht sind, dass man überhaupt den Blinker setzen muss, gibt es eine ganze Reihe. Dazu gehört das Manöver, rückwärts zu fahren und dabei abzubiegen ebenso wie Wenden. Auf einer abknickenden Vorfahrtstraße müssen Sie sogar dann blinken, wenn Sie der Vorfahrt folgen. Gleiches gilt, wenn die Fahrbahn, auf der Sie sind, bereits einen Richtungspfeil hat – Blinken müssen Sie trotzdem. Wer bei Blinkverstößen erwischt wird, muss im Zweifelsfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. 

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