Einfach erklärt: Der Unterschied zwischen Verlust der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

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Warum das Fahrverbot die mildere Maßnahme ist

Wer deutlich zu schnell fährt, riskiert möglicherweise seinen Führerschein. Gleiches gilt etwa bei Alkohol am Steuer oder anderen Verkehrsvergehen, die nicht nur mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden. Doch was müssen die Fahrer in jedem Fuhrpark zu den Begrifflichkeiten wissen?

Fakt ist, dass hier oft Begriffe synonym verwendet werden, die eigentlich völlig andere Bedeutungen haben. Jemand, der zum Beispiel für drei Monate ein Fahrverbot verkraften muss, kommt nämlich im Vergleich viel besser weg als jemand, der mit Führerscheinentzug bestraft wird. Der entscheidende Unterschied ist: Ein Fahrverbot bedeutet, dass der Führerschein lediglich durch die Behörden aufbewahrt wird. Ist die verhängte Fahrverbotszeit vorbei, bekommen Sie ihn ohne eine Sperrfrist wieder. Die Fahrerlaubnis bleibt also bestehen, Sie dürfen sie für eine bestimmte Zeit nur nicht ausüben.

Der Verlust der Fahrerlaubnis und seine weitreichenden Folgen

Wer hingegen seine Fahrerlaubnis verliert bzw. entzogen bekommt, hat keinen gültigen Führerschein mehr. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist somit viel schwerwiegender. Man erhält dabei eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren und muss danach in der Regel eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Erst dann kann man bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, dass die Fahrerlaubnis erneut ausgestellt wird.

Übrigens kann die Fahrerlaubnis nicht nur wegen Punkten in Flensburg oder strafrechtlichen Vergehen im Straßenverkehr wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder bei einem Wiederholungstäter (z.B. Alkoholmissbrauch am Steuer) entzogen werden. Auch wenn jemand z.B. unter ständigen Ohnmachtsanfällen, Depressionen oder starken körperlichen Mangeln durch sein Alter leidet und dadurch eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, ist das als verwaltungsrechtliche Maßnahme möglich.

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