Führerschein-Umtausch: Die ersten Fristen laufen bald ab

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Führerschein-Umtausch: Die ersten Fristen laufen bald ab Anfang 2022 wird es ernst: Die ersten Jahrgänge  müssen ihre alten Führerscheine umgetauscht haben.

Rund 43 Millionen
Führerscheine
müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. 2022 müssen die ersten Jahrgänge das bereits erledigt haben. 

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 sind zuerst dran

Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht hat, hat Pech gehabt: Er muss umgetauscht werden. Deshalb sollte Ihr Fuhrparkmanagement auch im Hinblick auf die regelmäßige Führerscheinkontrolle die
Fristen
im Blick haben, die für den Zwangs-Umtausch gelten. Denn bereits bis 19.01.2022 sind die ersten Jahrgänge verpflichtet, sich den EU-Führerschein besorgt zu haben. 

Erinnern müssen Sie vorerst alle Nutzer der Firmenwagen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und deren Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde. Sie sind bis 19.01.2022 verpflichtend dran, andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Allerdings – auch das sollte man wissen – begehen Pkw-Fahrer (bei Bus- oder Lkw-Fahrern ist das anders!)  keine Straftat, wenn sie weiter mit ihrem abgelaufenen Führerschein herumfahren.

Der Grund für die großangelegte Umtausch-Aktion ist eine neue EU-Richtlinie, die verlangt, dass Führerscheine fälschungssicher und einheitlich werden. Ein weiterer Grund: Die neuen Führerscheine werden in einer Datenbank erfasst, damit der Missbrauch der Fahrerlaubnis verhindert werden kann. 

EU-Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden

Der Umtausch an sich, vor dem viele Autofahrer spontan zurückschrecken, gestaltet sich einfach. Sie müssen bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes nur einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis stellen. Mitbringen müssen Sie Ihren alten Führerschein, den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und 25 Euro.

Sofern Sie noch Ihren alten grauen oder rosa Papier-Führerschein benutzen und der aus der Zeit eines anderen Wohnsitzes stammt, müssen Sie außerdem eine Karteikartenabschrift der Behörde anfordern, die ihn ursprünglich ausgestellt hat. Es erfolgt für das neue EU-Dokument keine Untersuchung oder Prüfung.

Doch wichtig zu wissen, auch für künftige Führerscheinkontrollen im Unternehmen: Der neue EU-Führerschein ist als Dokument nur noch 15 Jahre gültig und muss dann jeweils mit aktuellem Foto erneuert werden.

Die Fristen für die Reihenfolge aller Umtauschtermine: 

  1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:Vor 1953 geborene Fahrer müssen ihren alten Führerschein bis 19.1.2033 umtauschen. Ansonsten gelten für die Geburtsjahrgänge stufenweise folge Fristen: 1953 – 1958  bis zum 19.1 20221959 – 1964 bis zum 19.1.20231965 – 1970 bis zum 19.1.20241971 oder später bis zum 19.1.2025

  2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:Alle von 1999 bis 2001 ausgestellten Führerscheine müssen bis 19.1.2026 umgetauscht werden. Ansonsten gelten je nach Ausstellungsdatum folgende Fristen: 2002 – 2004  bis zum 19.1.20272005 – 2007 bis zum 19.1.20282008  bis zum 19.1.20292009 bis zum 19.1.20302010 bis zum 19.1.20312011 bis zum 19.1.20322012 – 18.1.2013 bis zum 19.1.2033


Foto:  © Getty Images

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