Führerschein und Fahrzeugpapiere: Reichen unterwegs auch Kopien?

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Führerschein und Fahrzeugpapiere: Reichen unterwegs auch Kopien?
Führerschein und Fahrzeugpapiere: Reichen unterwegs auch Kopien? In der Polizeikontrolle haben Autofahrer ihre Papiere öfters nicht im Original dabei. Ist das okay?

Wer mit dem Auto in eine Polizeikontrolle gerät, stellt sich mitunter die Frage, ob er seine Papiere eigentlich immer im Original vorzeigen muss.

Kopie des Führerscheins reicht nicht aus

Darf man nun oder darf man nicht? Wenn die Polizei unterwegs wegen eines Unfalls oder einer Routinekontrolle Führerschein und Fahrzeugpapiere verlangt, können einige Autofahrer nur Kopien vorweisen. Damit auch Ihr Fuhrparkmanagement weiß, was hier tatsächlich gilt, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt. 

Den Führerschein, so will es in Deutschland das Gesetz, ist beim Fahren eines Kraftfahrzeugs mitzuführen.  Das ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Er muss darüber hinaus auch gültig sein – ein Punkt, den Sie im Fuhrpark im Sinne der UVV ohnehin regelmäßig durch eine Führerscheinkontrolle überprüfen sollten. Eine Kopie des Führerscheins ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Im Ausland wird es teils richtig teuer

Haben Sie das Original-Dokument nicht dabei oder schlicht komplett vergessen, sind die Folgen allerdings überschaubar. Das gilt nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was passiert also? Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig und der Führerschein muss anschließend womöglich auf dem Polizeirevier vorgezeigt werden. Unbedingt dabei haben sollten Sie ihn allerdings immer im Ausland. Zum einen wird es hier ansonsten ungleich schwieriger, nachzuweisen, dass Sie überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzen. Außerdem kann es dort ohne das Original deutlich teurer werden – in Dänemark etwa sind das 135 Euro. 

Fahrzeugschein nicht im Handschuhfach lassen

Auch beim Fahrzeugschein, der jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I heißt, gilt eine Kopie nicht als gültiges Dokument. Insofern sind auch die Folgen, falls man damit erwischt wird, wie beim Führerschein: Es ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zu zahlen. Keine gute Idee ist es übrigens, den echten Fahrzeugschein aus Bequemlichkeit (zum Beispiel bei mehreren Fahrern) dauerhaft ins Handschuhfach zu legen. Das kann, wenn das Auto etwa gestohlen wird, den Versicherungsschutz gefährden.


Foto:  © Getty Images

Back to top
JETZT
TESTEN