Geblitzt im Ausland: Müssen Sie wirklich zahlen?

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Bußgelder aus dem Ausland sind oft teuer

Der
Urlaub
oder die
Dienstreise
im Ausland ist vorbei – und in
Deutschland
flattert Ihnen Post mit einem
Bußgeldbescheid
aus dem
Nachbarland
ins Haus. Das passiert vermutlich einigen in die kostenlose
Software
des Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzern einmal. Da die Knöllchen aus dem Ausland oft bereits bei minimalen Geschwindigkeitsüberschreitungen viel teurer als in
Deutschland
sind, stellen sich Fahrer die Frage, ob sie das überhaupt zahlen müssen. Wer beispielsweise in
Norwegen
in einer Tempo-50-Zone ab 11 km/h zu schnell ist, muss ab 415 Euro zahlen. Zum Vergleich: In
Deutschland
kostet das selbst nach dem neuen Bußgeldkatalog nur 40 (außerorts) bzw. 50 Euro (innerorts). Auch Länder wie Portugal,
Italien
oder Spanien bitten für Verstöße vergleichsweise kräftig zur Kasse. 

EU-Richtlinie erlaubt
Vollstreckung
im Ausland

Früher war es tatsächlich einmal so, dass hier nicht viel passieren konnte. Doch seit 2010 gilt bei EU-Ländern: Die
Bußgelder
können durch ein Abkommen grenzüberschreitend vollstreckt werden. Zumindest, wenn der Betrag ab 70 Euro hoch ist. Achtung: In
Österreich
gilt das hingegen schon ab 25 Euro.
Wichtig
zu wissen: Zur eigentlichen Geldbuße kommen noch
Bearbeitungsgebühren
, somit ist die festgelegte Grenze recht schnell überschritten. Die ausländischen Behörden können dabei nicht direkt auf die Daten deutscher Autofahrer zugreifen, das
Kraftfahrtbundesamt
unterstützt sie jedoch, wenn die
Strafzettel
die oben genannten Mindestbeträge überschreiten.

Wer schnell zahlt, bekommt oft Rabatt

Wenn ein
Bußgeldbescheid
aus dem Ausland kommt, sollten Sie ihn prüfen und den Betrag bezahlen, wenn der Sachverhalt stimmt. Teilweise gibt es je nach Land bei schneller Bezahlung auch Rabatte, in
Großbritannien
etwa 50 Prozent. Umgekehrt verdoppelt etwa
Italien
das Bußgeld, wenn Sie nach 60 Tagen nicht gezahlt haben. Sich komplett zu weigern, kann sogar zu einem Vollstreckungsverfahren und einer
Haftstrafe
führen. Entspannen können Sie sich dagegen, wenn Ihr
Verkehrsverstoß
im Ausland dort ein
Fahrverbot
ausgelöst hätte. Das kann in
Deutschland
nicht durchgesetzt werden, Sie erhalten auch keine Punkte in Flensburg. Auch Bußgelder aus Nicht-EU-Staaten wie
Norwegen
oder der Schweiz können in
Deutschland
nicht vollstreckt werden. Allerdings sollte man sich überlegen, ob man nicht lieber trotzdem zahlt – sonst kann es bei nächsten Fahrt in das Land zu erhöhten Strafen kommen. 

 

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