Gewusst wie: Wann rechts vor links nicht gilt

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Gewusst wie: Wann rechts vor links nicht gilt Für jede Regel gibt es Ausnahmen. Das gilt auch für die Vorfahrtsregel, die jeder Autofahrer kennt.

Schon in der Fahrschule lernen wir, dass rechts vor links eine eiserne Regel ist. Doch es gibt durchaus einige Ausnahmen. Wissen Sie, welche?

Die Ausnahmen von der Regel kennen

Verkehrsregeln sind wichtige Leitfäden. Das gilt beim „Rechts vor links“-Prinzip besonders, denn immerhin verinnerlicht es jeder Autofahrer. Was dabei allerdings leicht in Vergessenheit gerät: Selbst von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Und die sollten schon im Sinne der UVV alle in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzer kennen. Falls Sie jetzt grübeln, weil Ihnen spontan keine konkreten Situationen einfallen – kein Problem. Wir helfen Ihnen auf die Sprünge. 

Wann gilt „Rechts vor links“?

Normalerweise gilt „Rechts vor links“ an Kreuzungen und Einmündungen, an denen es keine Verkehrszeichen, Ampeln oder den Verkehr regelnden Polizisten gibt. Sprich: Immer dann, wenn die Vorfahrt ungeregelt ist, kann man sich auf „Rechts vor links“ stützen. Ebenso ist das generell in Tempo-30-Zonen die Norm. Wer rechts von einem steht, darf in all diesen Fällen zuerst fahren, egal, in welche Richtung der andere Fahrer möchte. Und egal, ob es sich dabei nun um ein Auto, eine Straßenbahn oder ein Fahrrad handelt. Daran sollte man sich im Regelfall unbedingt halten, denn sonst werden mindestens 25 Euro Bußgeld fällig, bei Gefährdung oder Unfall auch schnell 100 bzw. 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. 

Wann müssen Sie warten?

Anders sieht es etwa aus, wenn die rechts einmündende Straße ein Feld- oder Waldweg oder die einmündende Straße ein verkehrsberuhigter Bereich ist. Auch wenn ein Auto aus einer Grundstückseinfahrt fährt, kann es sich nicht auf „Rechts vor links“ berufen. Ebenso gilt das, wenn man über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt. Immer den anderen Vorrang gewähren muss darüber hinaus, wer aus einer Fußgängerzone oder eine Spielstraße kommt. Eine Besonderheit betrifft schließlich noch Parkplätze: Hier können sich Autofahrer nur auf „Rechts vor links“ berufen, wenn dort Fahrspuren durch Markierungen erkennbar sind.


Foto:  © Getty Images

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