Hartes Urteil: Einbruch per Funkschlüssel ist nicht versichert

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Hartes Urteil: Einbruch per Funkschlüssel ist nicht versichert Wird in ein Auto illegal per Funksignal eingebrochen, muss die Versicherung nicht zahlen.

Schließsysteme ohne Schlüssel sind bequem und beliebt. Aber wenn Kriminelle das Funksignal abfangen und Wertgegenstände aus dem Auto stehlen, steht das Opfer blöd da. Das legt zumindest ein Gerichtsurteil nahe, das fand: Die Versicherung muss nicht zahlen.

Über Funksignal den Pilotenkoffer geklaut

Dieses Urteil dürfte jedem Autofahrer, der fürs Öffnen seines Autos gern das Funkschlüssel-Signal nutzt, Unwohlsein bereiten. Und auch in Ihrer Fuhrparkverwaltung sollten Sie ab sofort berücksichtigen, dass das Stichwort Halterhaftung auch bei einem Diebstahl von Gegenständen aus dem Auto ein Thema sein kann.

Eigentlich sind Funkschlüssel und speziell moderne Keyless-Go-Systeme äußerst beliebt. Das Auto wird schnell über ein Funksignal geöffnet statt dass noch umständlich der Schlüssel ins Schloss gesteckt werden muss. Der Haken dabei: Diebe können die Funksignale sehr leicht abfangen, das Auto leer räumen und dabei nicht einmal den Hauch einer Spur hinterlassen. Das wurde auch einem Piloten zum Verhängnis, der seinen geparkten Pkw nur wenige Minuten verlassen hatte. Als er zurück kam, hatten Diebe, die offenbar sein Funksignal geknackt hatten, seinen Reise- und einen Pilotenkoffer aus dem Auto gestohlen und damit rund 3300 Euro erbeutet. 

Hausratversicherung wollte Schaden nicht zahlen

Der Täter wurde nie ermittelt, der Pilot meldete den Diebstahl aber seiner Hausratversicherung – und die lehnte es ab, den Schaden zu ersetzen. Der Grund: Die Versicherung berief sich darauf, dass nur ein Diebstahl nach „Aufbrechen“ des Fahrzeugs abgedeckt sei. Das wollte der Fahrer, der sich darauf berief, das Auto sicher verschlossen zu haben, nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

Funksignal-Klau ist kein „Aufbrechen“

Das Amtsgericht München (Az.: 274 C 7752/19), vor dem das Opfer gegen die Auslegung der Versicherung klagte, war jedoch der gleichen Auffassung wie der Versicherer. Auch der Richter sah in „Aufbrechen“ die Anwendung von Gewalt – und die sei bei diesem Diebstahl nicht erkennbar. Somit falle das unbefugte Öffnen per Funksignal nicht unter die Versicherungsbedingungen und es könnten nicht nachträglich weitere Risiken durch Auslegung des Vertragstextes ergänzend aufgenommen werden.

Ohne Gewaltspuren keine Beweise

Auch sah es das Gericht als schwer zu beweisen an, ob das Funksignal wirklich abgefangen worden sei oder der Fahrer es möglicherweise vergessen habe, das Auto zu verriegeln. Für die Versicherung sei es also anders als bei einem Einbruch mit Gewaltspuren kaum nachvollziehbar, ob wirklich eine Relay Attack stattgefunden habe, bei der das Keyless-Go-System mit einem Funksignal überwunden wurde.


Foto:  © imago images / STPP

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