In diesen Fällen dürfen Sie entgegen der Fahrtrichtung parken

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Grundsätzlich schreibt die StVO das Parken in
Fahrtrichtung
vor

Prinzipiell gilt die Regel: Parken entgegen der
Fahrtrichtung
ist verboten. Das regelt §12,
Absatz
4 der
Straßenverkehrsordnung
sogar sehr konkret. Dennoch fragen sich Autofahrer, vermutlich auch die im Fuhrpark, ob es von dieser Regel nicht
Ausnahmen
gibt. Und wenn ja, welche.

Warum darf man nur rechts parken?

Tatsächlich macht es natürlich Sinn, dass man nur auf der jeweils rechten
Straßenseite
, also in
Fahrtrichtung
, parken darf. Immerhin ist das für den Autofahrer nicht nur leichter, sondern zudem viel ungefährlicher. Speziell an einer sehr befahrenen Straße tut man sich sehr schwer, anschließend auf der linken Seite überhaupt wieder sicher aus der
Parklücke
herauszukommen und in den fließenden
Verkehr
zu finden.
Wendemanöver
und das Überqueren von zwei
Fahrspuren
sind hier riskant. Gerade in
Wohngebieten
missachten Autofahrer die Regel, nicht entgegen der
Fahrtrichtung
zu parken, allerdings oft, weil sie spontan den nächsten freien Platz nehmen.

Wie hoch ist das Verwarngeld fürs Falschherumparken?

Parken entgegen der
Fahrtrichtung
kostet in der Regel 15
Euro
Verwarngeld, je nach Behinderung anderer und Dauer auch mehr. So kostet über eine Stunde mit Behinderung 35
Euro
. Dabei spielt es übrigens auch keine Rolle, ob Sie sich nun auf einer
Hauptverkehrsstraße
oder einer extrem leeren Wohnstraße bzw. verkehrsberuhigten Straße befinden.  Falsch herum parken ist hier überall nicht gestattet.

Welche beiden
Ausnahmen
gelten?

In zwei
Ausnahmefällen
müssen Sie allerdings kein Bußgeld befürchten und dürfen demnach ganz offiziell entgegen der
Fahrtrichtung
parken. Der erste Fall ist, wenn Sie in einer
Einbahnstraße
parken. Dort gibt es keinen
Gegenverkehr
und Sie müssen nicht wenden, also wird die Rechtspark-Regel aufgeweicht.

Ein weiterer Ausnahmegrund ist, wenn auf der rechten
Straßenseite
Schienen verlegt sind. Allerdings sollten Sie sich hier stets vergewissern, ob dort kein generelles
Fahrverbot
gilt.

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