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Ist Dauerparken eigentlich erlaubt?

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Welche
Voraussetzungen
müssen Dauerparker erfüllen?

Der
Urlaubsflieger
wartet und Sie haben keine Garage oder anderen privaten Parkplatz für Ihr Fahrzeug? Dann liegt es auch für Mitarbeiter aus dem Fuhrpark nahe, das Auto auf der Straße abzustellen. Dauerparken im öffentlichen Raum kommt aber auch sonst bei vielen Gelegenheiten vor, wie man
Fahrzeugen
, die hier über Monate eine dicke Schmutzschicht ansetzen, immer mal wieder ansieht.

Grundsätzlich gibt es kein Verbot, sein
Fahrzeug
über längere Zeit auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Vorausgesetzt natürlich, Sie verstoßen dabei nicht gegen etwaige bestehende und per Schild ausgewiesene Parkverbote, Parkzeitbeschränkungen & Co. Was vielen Autofahrern dabei allerdings nicht bewusst ist: Das
Fahrzeug
selbst muss einige
Voraussetzungen
erfüllen. So muss es zum einen immer ordnungsgemäß angemeldet sein, zum anderen muss die TÜV-Plakette gültig sein. Gerade die
Fahrzeuge
, die über Monate mehr und mehr verdrecken, sind schwierig. Denn sowohl das Kennzeichen als auch die
Beleuchtung
müssen stets lesbar bzw. sauber sein.

Was müssen Sie regelmäßig kontrollieren?

Außerdem sollten Sie einen wichtigen Punkt im Blick haben: Es ist jederzeit möglich, dass da, wo Sie Ihr
Fahrzeug
abgestellt haben, ein temporäres Park- oder Halteverbot wegen
Umzug
oder Baumschnittarbeiten und ähnlichem errichtet wird. Daher müssen Sie alle drei Tage (das ist die
Vorlaufzeit
für die Parkverbotsschilder) schauen oder schauen lassen, ob Sie noch dort stehen dürfen. Sonst ist die böse
Überraschung
, wenn Sie zum Beispiel aus dem
Urlaub
zurückkommen, am Ende, dass Sie Ihr abgeschlepptes Auto erst einmal für mehrere Hundert
Euro
auslösen müssen.

Was gilt für
Anhänger
,
Wohnwagen
und Wohnmobile?

Anders als beim
Pkw
sieht es übrigens für abgekoppelte
Anhänger
oder
Wohnwagen
aus: Sie dürfen nicht länger als zwei Wochen ohne das
Zugfahrzeug
an einer Stelle parken. Auch
Wohnmobile
über 7,5 Tonnen
Gesamtmasse
müssen beim Dauerparken sehr aufpassen: Für sie ist wie für Lkw dieser
Gewichtsklasse
das Parken innerorts in reinen
Wohngebieten
zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen
untersagt.

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