Kfz-Versicherung: Das müssen Sie über den Wiederbeschaffungswert wissen

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Kfz-Versicherung: Das müssen Sie über den Wiederbeschaffungswert wissen

Was genau ist der
Wiederbeschaffungswert
?

Manchmal ist der
Unfallschaden
an einem Auto aus dem Fuhrpark so groß, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Sprich: Es liegt ein
Totalschaden
durch Unfall oder Naturereignis vor oder alternativ wurde das
Fahrzeug
gestohlen. Sofern beides versichert ist, wird die
Teilkasko
oder
Vollkasko
nun den
Wiederbeschaffungswert
ins Spiel bringen: Das ist der
Geldbetrag
, der aufgebracht werden muss, damit Sie sich ein ebenso in der Ausstattung  und dem Zustand gleichwertiges und funktionsfähiges gebrauchtes
Fahrzeug
zulegen können.

Klar abgrenzen muss man den
Wiederbeschaffungswert
hier vom
Zeitwert
. Letzterer ist der fiktive Wert, den etwas vor seiner Beschädigung bei einem Verkauf erzielt hätte. Alter und Abnutzung spielen bei der
Berechnung
die tragenden Rollen.

Welche Werte fließen in den
Wiederbeschaffungswert
ein?

Beim
Wiederbeschaffungswert
werden zu dem Preis, der bezahlt werden muss, um ein gleichwertiges
Fahrzeug
zu besorgen, auch noch
Zusatzkosten
wie Finanzierung oder Händleraufschläge addiert. Damit liegt er immer rund 20 bis 25 Prozent über dem
Zeitwert
. Außerdem richtet er sich nach mehr
Kriterien
als Alter und Abnutzung. Hier wird in der Regel ein unabhängiger Gutachter genau prüfen, wo der Wert anzusetzen ist. Berücksichtigt wird dabei etwa, welche Vorschäden es schon gab oder wie die aktuellen Marktpreise sind. Auch der
Kilometerstand
, ob das
Fahrzeug
sich in einem gepflegten Zustand befand oder
Sonderausstattungen
hatte sowie die
Nachfrage
nach dem Modell werden berücksichtigt.

Warum Sie die 130-Prozent-Regel kennen sollten

Wichtig ist bei einem Schaden die 130-Prozent-Regel: Wenn der Gutachter feststellt, dass die Kosten für eine Reparatur den
Wiederbeschaffungswert
um mehr als 30 Prozent übersteigen, haben Sie kein Anrecht auf eine
Regulierung
der Reparatur. Vorher, also etwa bei insgesamt 120 Prozent, jedoch schon. Bei  einem wirtschaftlichen
Totalschaden
bekommen Sie lediglich den
Wiederbeschaffungswert
minus des etwaigen Restwerts des
Unfallautos
ausbezahlt. Sollten Sie eine
Selbstbeteiligung
vereinbart haben, wird diese ebenfalls abgezogen.

Back to top
JETZT
TESTEN