Kfz-Versicherung: Was passiert, wenn Sie die jährliche Fahrleistung überschreiten?

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Welche Bedeutung hat die jährliche Fahrleistung?

Werden Sie mit dem Wagen im Fuhrpark nun 15.000 oder 22.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen? Das ist nicht immer so genau vorherzusagen. Und dennoch verlangen viele Kfz-Versicherungen genau das. Die
Logik
dahinter: Wer weniger fährt, ist weniger im
Straßenverkehr
unterwegs und hat ein geringeres
Unfallrisiko
. Beim Autoversicherungsbeitrag macht sich das positiv bemerkbar – vorausgesetzt, Ihre
Schätzung
stimmt.
Liegen
Sie über der prognostizierten
Kilometerzahl
, kann das schnell anders aussehen.

Wie genau muss Ihre
Schätzung
sein?

Die meisten Versicherungen lassen bei Abweichungen von der
Prognose
eine gewisse Kulanz walten. Wenn Sie sich um 10 bis 15 Prozent verschätzt haben, ist das meist kein Problem. In jedem Fall sollten Sie vorab bei Ihrer Versicherung nach der Regelung und den Kilometerklassen fragen. Im
Zweifelsfall
ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre
Fahrleistung
lieber etwas höher schätzen. Eine extrem niedrige Kalkulation von zum Beispiel nur 2000 Kilometern ist ohnehin meist kontraproduktiv, weil die Versicherung dann wiederum annimmt, dass Sie wenig
Fahrpraxis
haben, was ebenso das
Unfallrisiko
und den Beitrag erhöhen kann. Die Deutschen fahren im
Durchschnitt
übrigens 15.000 Kilometer jährlich.

Welche Folgen drohen, wenn die
Fahrleistung
höher ausfällt?

Melden sollten Sie jede Abweichung immer umgehend, denn dann müssen Sie meist auch nur einen
Aufpreis
zahlen. Stellt sich jedoch erst später heraus, dass Sie deutlich über der
Schätzung
liegen, wird etwa bei erwiesenem
Vorsatz
eine
Vertragsstrafe
fällig, die schon mal einen
Jahresbeitrag
ausmachen kann. Ernst kann es im
Schadensfall
werden, wenn Sie viel mehr Kilometer gefahren sind: Im Schlimmstfall kann die Leistung verweigert werden oder der Versicherer nimmt Sie für den Schaden des Unfallgegners in Regress. Erleichternd ist immerhin: Meist orientieren sich die Versicherer an Kilometerspannen, also müssen Sie beispielsweise zwischen 6000 und 9000 oder 12.000 und 15.000 Kilometern liegen.

Übrigens: Auch eine Unterschreitung der
Fahrleistung
sollten Sie melden, denn oft können Sie (je nach Versicherer) dann selbst im laufenden Vertrag mit einer
Erstattung
rechnen. So machen 5000 Kilometer ca. 10 Prozent Ersparnis beim Beitrag aus.

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