Kfz-Versicherung: Welche Vor- und Nachteile hat eine Werkstattbindung?

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Was bedeutet Werkstattbindung genau?

Wenn es um die Prämie der Kfz-Versicherung geht, möchte jeder Autofahrer eine möglichst günstige Prämie haben. Um das zu erreichen, bieten die Versicherungen in der Kasko unter anderem Verträge mit Werkstattbindung an. Doch bevor Sie für die Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark diese Variante erwägen, sollten Sie über die Vor- und Nachteile Bescheid wissen.

Auf den ersten Blick klingt eine Werkstattbindung ebenso simpel wie verlockend: Sie schließen eine Kaskoversicherung ab, bei der Sie unterschreiben, dass Sie Kaskoschäden jeweils bei einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers durchführen lassen. Dafür sinkt die Prämie dann um bis zu 20 Prozent, während die Partnerwerkstatt im Gegenzug durch ein hohes Auftragsvolumen des Versicherers viele Leistungen günstiger anbieten kann. Nutzen lässt sich dieser Tarif jeweils ausschließlich in der Teil- oder Vollkasko. Bei Haftpflichtschäden am Fahrzeug Dritter darf sich der Geschädigte seine Werkstatt immer selbst aussuchen. Auch Inspektionen oder Wartungen an Ihrem eigenen Fahrzeug dürfen Sie weiterhin bei der Werkstatt Ihrer Wahl machen lassen.

Welche Vertragsbedingungen sind wichtig?

Wichtig sind bei dem Tarif die Details: Sie sollten unbedingt vor Abschluss prüfen, ob die Anzahl der Partnerbetriebe in Ihrer Region ausreichend ist. Gerade in ländlichen Gebieten kann es hier eng werden und Sie müssen entweder weit fahren oder länger auf einen Termin warten. Achten Sie außerdem darauf, dass bei Unfällen im Ausland keine Werkstatt vorgegeben wird und welche zusätzlichen Dienstleistungen mit im Paket inbegriffen sind. So ist ein Hol- und Bringservice der Partnerwerkstatt im Fall eines Schadens sehr nützlich, ebenso wie ein Ersatzwagen.

Wer profitiert von der Werkstattbindung?

Lohnen kann sich ein Tarif mit Werkstattbindung, wenn Sie noch keine gute Schadenfreiheitsklasse erreicht haben.  Bedenken sollten Sie, dass die Partnerwerkstätten von Versicherungen meistens freie Werkstätten sind und daher nicht immer die komplette Ausstattung einer Vertragswerkstatt haben. Für Leasingfahrzeuge bietet sich das Tarifmodell meistens nicht an, da hier der Leasinggeber entscheidet, wo das Fahrzeug repariert wird. Auch für Neuwagen sollte es schon die Markenwerkstatt sein, sonst kann es Probleme bei der Kulanz und gesetzlichen Sachmängelhaftung geben.

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