Kostüme am Steuer: Worauf Autofahrer an Fasching achten müssen

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Kostüme am Steuer: Worauf Autofahrer an Fasching achten müssen

Wie viel Kostümierung ist hinterm Steuer erlaubt?

Es gibt Anlässe und Zeiten im Jahr, da setzen sich auch Nutzer im Fuhrpark nicht in ihrer Alltagsversion hinter Steuer. Mal ist das an Halloween im Vampirkostüm, dann wieder an Fasching mit Clownsgesicht. Zwischendurch verkleidet man sich vielleicht auch noch als Weihnachtself oder -mann. Die Frage dabei ist: Wie viel Kostümierung ist beim Autofahren eigentlich erlaubt?

Verboten sind Kostüme am Steuer grundsätzlich schon mal nicht. Allerdings kommt es ein bisschen darauf an, was Sie da genau tragen. Die Gorillamaske etwa oder ähnlich stark das Gesicht verhüllende und verdeckende Verkleidungen wären hier zu viel des Guten. Nachzulesen ist das etwa in § 23 Abs. 4 StVO, der vorschreibt, dass der Führer eines Kfz sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken darf, dass er nicht mehr erkennbar ist.

Sperrige Kostüme oder Perücken sollte man vor Fahrtantritt ablegen

Außerdem gilt: Sowohl die Sicht als auch das Gehör des Fahrers dürfen nicht beeinträchtigt werden. Gleiches gilt für die Bewegungsfreiheit. Wer also an Fasching beispielsweise eine starre Ritterrüstung trägt, muss die zum Fahren abnehmen. Und zu den übergroßen Clownsschuhen sollte man einen fahrtauglichen Ersatz im Auto parat haben. Ebenso wie große Perücken oder Karnevalsbrillen vor Fahrtantritt abgelegt werden sollten. Denn anders als die Jecken gern glauben, ist selbst an Karneval eben zumindest im Straßenverkehr nicht alles erlaubt.

Was man bei Versicherungsschutz und Blitzerfotos bedenken sollte

Wer die Grenzen der Kostümierung hinterm Steuer nicht einhält, riskiert übrigens nicht nur ein Bußgeld, sondern kann bei einem Unfall auch seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren, weil er die Sorgfaltspflicht missachtet hat.

Und was, wenn Sie voll kostümiert geblitzt werden? Wer frohlockt und sich denkt, dass das Foto dann ja nicht verwertbar ist, weil die Identität nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, kann dieses Spiel zwar theoretisch spielen. Praktisch ist das jedoch nicht sehr ratsam, weil Sie als Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt bekommen können, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Back to top
JETZT
TESTEN