Mittelspurschleicher – das ist wirklich erlaubt und verboten

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Mittelspurschleicher – das ist wirklich erlaubt und verboten
Mittelspurschleicher – das ist wirklich erlaubt und verboten Jeder ärgert sich über Mittelspurschleicher. Doch wie reagieren Sie in so einem Fall legal?

Die Autobahn ist frei – und doch schleicht der Fahrer vor Ihnen ungerührt auf der mittleren Spur. Das ist ohne Frage nervig, aber Sie müssen sich jetzt trotzdem an die Regeln halten. 

In der Mitte fahren ist nicht per se verboten 

Manche Autofahrer treiben uns schlicht in den Wahnsinn. Dazu gehören die berühmten Mittelspurschleicher. Im Klartext: Sie bleiben konstant und meist schön langsam auf der mittleren Spur der Autobahn, auch wenn rechts alles frei ist. Und alle hinter ihnen werden ausgebremst. Solche Situationen sind ärgerlich: Dennoch sollte jeder Nutzer der in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Fahrzeuge wissen, was er jetzt darf und was nicht. 

Falsch liegen Sie, wenn Sie davon ausgehen, dass der Mittelspurschleicher per se selbst etwas Verbotenes tut. Zwar muss man nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglichst weit rechts fahren. Wenn aber drei oder mehr Spuren vorhanden sind, wie z.B. auf der Autobahn, muss man das nicht machen, sofern auf der rechten Spur hin und wieder Autos fahren. Wenn der Autofahrer absehen kann, dass er bald wieder überholen müsste, wenn er nach rechts fährt, darf er also auch in der Mitte bleiben. 

Mittelspurschleicher können gefährlich sein

Konkrete zeitliche Vorgaben, wie lange Sie in der Mitte bleiben dürfen, gibt es zwar nichts. Grundsätzlich sollte sich jedoch jeder Autofahrer daran halten, die Mittelspur nicht länger als nötig zu blockieren.

Der ADAC empfiehlt hier, immer dann nach rechts zu fahren, wenn diese Spur bis zum nächsten Überholvorgang klar mehr als 20 Sekunden frei wäre. Sonst werden nicht nur Staus, sondern zudem Unfälle begünstigt. Wer die Mittelspur absichtlich blockiert, muss selbst mit Sanktionen rechnen. 

Nicht rechts überholen, keine Lichthupe 

Geraten Sie nun selbst von ganz rechts kommend neben einen solchen Schleicher, sollten Sie sich eine Sache auf jeden Fall verkneifen: Fahren Sie nicht, weil das bequem erscheint, einfach rechts vorbei. Das kann bis zu 145 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg kosten. Das ist auch in diesem Fall verboten und birgt zudem eine hohe Unfallgefahr.

Ebenfalls tabu: Dem Ärger mit Lichthupe, Hupe oder dichtem Auffahren Luft machen, denn das wird schnell als Nötigung geahndet. Die goldene Regel lautet daher für alle betroffenen und verärgerten Autofahrer: Gelassen reagieren, den Mittelspurschleicher nach den geltenden Verkehrsregeln links überholen und hoffentlich ein für allemal hinter sich lassen.


Foto:  © Getty Images

Back to top
JETZT
TESTEN