Musik, Smartphone, freihändig fahren: Was Sie auf dem E-Bike dürfen und was nicht

  • Carmada.de Blog
  • Kommentare deaktiviert für Musik, Smartphone, freihändig fahren: Was Sie auf dem E-Bike dürfen und was nicht
Musik, Smartphone, freihändig fahren: Was Sie auf dem E-Bike dürfen und was nicht Nicht alles, was wir im Radsattel gern machen, ist erlaubt. Das sollten Sie auf dem E-Bike lassen. 

Auch Radfahrer wünschen sich ein bisschen Entertainment. Doch sind Kopfhörer, Handy & Co überhaupt erlaubt?

Was ist auf dem E-Bike an Entertainment erlaubt?

Im Auto läuft ganz selbstverständlich die Lieblings-CD oder es wird über die Freisprechanlage mit der Familie telefoniert. Da fragen sich Fahrer der E-Bikes in der kostenlosen Software Ihres Fuhrparkmanagements mitunter, wie viel Spaß und Unterhaltung denn im Fahrradsattel erlaubt sind. Im Rahmen der UVV können Sie ihnen diese Regeln und Tipps an die Hand geben. 

Handy am Ohr ist auf dem Rad tabu

Beim Handy ist die Straßenverkehrsordnung klar: Am Ohr ist es auch beim Radfahren tabu. Schließlich lenkt es enorm vom Verkehrsgeschehen ab. Erst recht, wenn man dabei noch einhändig den Lenker halten muss. Das Gefahrenpotential ist schlicht immens. Benutzen Sie das Handy trotzdem beim Radfahren, werden bei einer Kontrolle mindestens 55 Euro Bußgeld fällig. Insofern müssen Sie zum Telefonieren oder Schreiben einer Kurznachricht stehen bleiben, das ist erlaubt. Keine Option ist es hier übrigens, einfach ganz ohne Hände zu fahren, um das Smartphone halten zu können: Die Straßenverkehrsordnung verbietet es, freihändig zu fahren. 

Frei bleiben Ihre Hände beim Fahren natürlich genauso mit einer speziellen Halterung für den Lenker. Allerdings gilt hier: Auch wenn so eine Freisprechanlage nicht verboten ist, ist es ratsam es zu lassen, um jede Ablenkung auszuschließen. Wenn Sie diese Variante dennoch wählen, müssen Sie den Verkehr trotzdem wahrnehmen und Warnsignale wie das Martinshorn hören können. 

Kopfhörer ja, laute Beschallung nein

Diese Wahrnehmung ist ebenfalls der Knackpunkt, wenn Sie als Radfahrer Kopfhörer tragen, um zum Beispiel ein neues Hörbuch oder Musik zu hören. Das ist prinzipiell erlaubt. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Beschallung nicht so laut ist, dass Sie die Geräuschkulisse des Verkehrs nicht mehr mitbekommen. Ihr Gehör darf also nicht beeinträchtigt werden, Hupen oder Blaulicht müssen noch bemerkt werden können.

Missachten Sie das und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, weil Sie sich akustisch ausklinken, droht Ihnen ein Verwarngeld von 15 Euro. Verursachen Sie auf dem Rad einen Unfall, weil Sie zu laut Musik gehört haben, können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.


Foto:  © Getty Images

Back to top
JETZT
TESTEN