Nach Reifenwechsel in der Werkstatt: Wer haftet für Radverlust?

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Haftet beim Radwechsel der Kunde oder die Werkstatt?

Eigentlich wendet man sich mit dem Reifenwechsel für ein Fahrzeug, etwa aus dem Fuhrpark, an eine Werkstatt, damit man selbst nichts mehr machen muss. Und dann kommt doch immer der Hinweis der Profis – und sei es in der Rechnung –, dass der Autofahrer die Radmuttern nach den ersten ca. 50 bis 100 Kilometern noch einmal nachziehen müsse. Was die Frage aufwirft: Was, wenn Sie das versäumen und dann ein Rad verlieren? Haften dann Sie oder die Werkstatt?

Werkstatt kann Haftung nicht auf den Kunden abwälzen

Grundsätzlich kann die Werkstatt hier die Haftung nicht an den Kunden weiterreichen. Ein ordnungsgemäß montiertes Rad, bei dem die Schrauben das richtige Drehmoment hatten, muss halten.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (vom 19.5.2021, Az.: 7 U 2338/20) unterstreicht diese Tatsache. In dem betreffenden Fall hatte sich nach etwa 100 Kilometern Fahrt auf der Autobahn das linke Hinterrad gelöst, wodurch es zu einem Unfall kam. Während der Autofahrer Schadenersatz von der Werkstatt wegen eines Montagefehlers forderte, wies die Werkstatt das von sich, weil der Hinweis ergangen sei, dass die Radmuttern nach 50 Kilometern hätten überprüft werden müssen.

In erster Instanz befand das Landgericht München II zwar, die Werkstatt habe nur eine Schuld von 70 Prozent, weil den Fahrer ein Mitverschulden von 30 Prozent treffe, da er die Radmuttern nicht überprüft habe. In zweiter Instanz war das Oberlandesgericht München anderer Meinung. Begründung: Der Kunde dürfe nach einem fachgerechten Reifenwechsel und wenn es keine konkreten Hinweise auf ein Problem gebe, darauf vertrauen, dass nach 50 Kilometern die Radmuttern noch fest sind. Daran ändere auch ein Hinweis auf das Nachziehen der Muttern, etwa in der Rechnung, nichts.

Mitschuld besteht nur bei Auffälligkeiten, auf die Sie nicht reagieren

Mit anderen Worten: Es ist nicht zulässig, dass die Werkstatt Sie als Kunden in die Mitverantwortung nimmt und Ihnen auferlegt, ihre Arbeit kontrollieren zu müssen. Anders ist es allerdings, wenn Sie etwa durch das Fahrverhalten des Autos nach dem Radwechsel merken, dass etwas nicht stimmt und trotzdem nichts machen. Verlieren Sie dann ein Rad, kann Sie ein Mitverschulden treffen.

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