Promillegrenzen beim Fahren: Das sind die wichtigsten Fakten

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Alkohol am
Steuer
wird oft falsch eingeschätzt

Eigentlich ist die Sache simpel: Wer etwas trinken geht, lässt das Auto am besten stehen. Doch da selbst die
Straßenverkehrsordnung
nicht vorschreibt, dass der
Blutalkoholwert
bei Null liegen muss, setzen sich immer wieder Fahrer – womöglich auch aus dem Fuhrpark – hinters
Steuer
, wenn sie doch schon ein oder zwei Gläschen intus haben.

Dabei wird oft unterschätzt, wie schnell die Promillegrenzen erreicht sind – und dass es mehr als eine einzige
Promillegrenze
gibt, die man kennen sollte. Denn das Thema ist nicht nur wichtig, weil Sie im Zweifelsfall Ihren
Führerschein
verlieren können.
Fehleinschätzungen
zu
Alkohol
am
Steuer
können zudem gefährlich für Sie selbst und andere werden. Insofern ist es gut, dass die
Promillegrenze
von 1,5, die im Jahr 1953 erstmals eingeführt wurde, inzwischen deutlich niedriger ist und Autofahrer heute anders als damals auch nicht nur bei einem Unfall für das Überschreiten der
Promillegrenze
bestraft werden.

Das müssen Sie über Promillegrenzen und etwaige Strafen wissen:

  1. Was gibt der Promillewert überhaupt an?
    Üblich ist bei einer Polizeikontrolle – soweit Sie dem zustimmen – erst einmal ein Atemalkoholtest. Das Testgerät überprüft den Anteil des Alkohols in der Atemluft, was in Milligramm pro Liter angegeben wird. Mit Promille ist aber der Alkoholgehalt im Blut gemeint, der immer höher ist als in der Atemluft. Deshalb gilt die Atemalkoholkonzentration nur dann als unbedenklich, wenn sie unter 0,25 mg/l liegt.
  2. Bis zu welcher Promillegrenze darf man in Deutschland noch fahren?
    Wer in Deutschland mit unter 0,5 Promille unterwegs ist, muss in der Regel in einer Polizeikontrolle noch keine Sanktionen befürchten. Allerdings sollte man hier beachten, dass das nur bedingt gilt. Gefährden Sie unter Alkoholeinfluss den Verkehr oder fahren auffällig, müssen Sie schon ab einem Wert von 0,3 Promille, was als Grenzwert für relative Fahruntüchtigkeit gilt, mit Konsequenzen rechnen. Seit in Deutschland die Promillegrenzen so niedrig liegen, ist übrigens auch die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss merklich zurückgegangen.
  3. Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger?
    Hier sind es 0,0 Promille – und zwar sowohl für Fahranfänger in der Probezeit als auch für Fahrer unter 21 Jahren.
  4. Müssen sich Fahrradfahrer an Promillegrenzen halten?
    Ja, denn Radfahrer nehmen ebenso am Straßenverkehr teil. Allerdings haben sie – sofern sie eine unauffällige Fahrweise zeigen – erst ab 1,6 Promille Konsequenzen zu fürchten, diese reichen dann aber von einer Geldstrafe, Führerscheinentzug und drei Punkten in Flensburg bis hin zur MPU.
  5. Wie lange dauert es, bis der Alkohol im Blut abgebaut wird?
    Länger als viele Autofahrer glauben. Deshalb sollte man am Morgen nach einem Partyabend immer noch den Restalkohol bedenken. Im Schnitt können pro Stunde rund 0,1 Promille vom Körper abgebaut werden – je nach Alter, Größe, Gewicht oder Geschlecht sogar weniger. Und anders als viele Weisheiten behaupten, sorgen weder Kaffee noch Sport, Schwitzen oder andere Tricks dafür, dass der Abbau des Alkohols schneller vonstatten geht. 
  6. Bis wann ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit?
    Bis einschließlich 1,09 Promille, sofern Sie klar ansprechbar sind, keine Auffälligkeiten und keinen Unfall verursachen. Ab 1,1 Promille hingegen wird eine solche Fahrt unter Alkoholeinfluss als Straftat geahndet. Jetzt drohen neben Punkten und Führerscheinentzug auch Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
  7. Welche Konsequenzen drohen bei einem Promilleverstoß?
    Das kommt unter anderem darauf an, ob Sie Fahranfänger sind oder nicht und ob Sie erstmals oder wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Außerdem spielt natürlich eine Rolle, wie viel Sie intus haben und ob Sie einen Unfall verursachen.
    Folgendes ist zu erwarten:
    Fahranfängern, die gegen die 0,0-Promille-Grenze verstoßen, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Hinzu kommen 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie die Pflicht, ein Aufbauseminar zu besuchen.
    Wer bei Gefährdung des Verkehrs mehr als 0,3 Promille hat, muss mit drei Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis, und je nach Sachverhalt Geld- oder eventuell Freiheitsstrafe rechnen.
    Ab 0,5 Promille drohen 500 bis 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein bis drei Monate Fahrverbot.
    Ab 1,1 Promille kommen zum Entzug der Fahrerlaubnis sowie drei Punkten noch eine Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe.
  8. Ab wann ist eine MPU fällig?
    Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird meist ab 1,6 Promille angeordnet, es gibt jedoch Bundesländer, in denen die MPU bereits ab 1,1 Promille, was als absolute Fahruntüchtigkeit gilt, verlangt wird. Wer mit 1,1 bis 1,59 Promille erwischt wird  und dabei keine alkoholtypischen Merkmale wie Lallen etc. zeigt, wird ebenfalls zur MPU müssen, weil hier regelmäßiger Alkoholmissbrauch angenommen wird.
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