Rechtsfragen: Das gilt bei Schäden in der Waschanlage

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Was passiert bei
Kratzern
oder abgerissener Antenne?

Nach dem Besuch der Autowaschanlage soll das Auto eigentlich wieder schön sauber sein und glänzen. Doch es passiert vermutlich auch in Ihrem Fuhrparkmanagement gelegentlich, dass nach der vermeintlichen Schönheitskur eine böse Überraschung wartet: Kratzer im Lack, eine abgerissene Antenne, ein kaputter Seitenspiegel und ähnliche Schäden – hervorgerufen durch die Waschanlage.

Der Betreiber der Anlage haftet oft nicht

Spontan scheint auf der Hand zu liegen, dass der Betreiber der Anlage für solche Schäden haftet. Immerhin müssen Sie als Kunde sich doch darauf verlassen können, dass Ihr Auto unversehrt bleibt, wenn es hier gewaschen wird, oder? So einfach ist die Rechtslage jedoch leider nicht. Denn wenn der Betreiber seine Pflichten erfüllt, muss er auch keine Haftung übernehmen. Bevor der Kunde die Waschanlage benutzt, muss er zum einen ausreichend darüber informiert werden, wie diese zu benutzen ist. Dazu ist dann zum Beispiel auch eine entsprechende Informationstafel an der Anlage selbst geeignet. Außerdem muss die Anlage den allgemeinen Sicherheitsstandards entsprechen und der Betreiber die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Anlage belegen können. Überschreitet er etwa die Wartungsintervalle und verursacht so Schäden, haftet er.

Beweislast liegt in der Regel beim Kunden

Die Beweislast für die Entstehung des Schadens liegt beim Kunden. Besonders in einer Waschstraße, wo das Auto über ein Förderband gezogen wird und der Kunde am Steuer sitzt und eventuell auch Fehler machen könnte, ist das schwierig. Gerade bei Kratzern ist ganz schwer nachweisbar, dass sie erst bei der Wäsche entstanden sind. Auch in Gerichtsurteilen wird oft die Seite der Betreiber gestärkt, weil Richter unter anderem entscheiden, dass es dem Betreiber nicht zuzumuten ist, die Anlage ständig, also etwa nach jedem Fahrzeug, zu kontrollieren. Geht der kaputte Lack dann etwa auf etwas zurück, was sich vom Vorgänger-Auto in der Waschstraße verfangen hat, hat man in der Regel Pech.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Das heißt nun aber noch nicht, dass Sie grundsätzlich keine Chance haben, den in der Waschanlage entstandenen Schaden erstattet zu bekommen. Springt zum Beispiel das Auto aus der Transportschiene der Waschstraße, muss der Anlagenbetreiber das Band sofort stoppen. Auch für ein falsch eingewiesenes Auto oder einen technischen Defekt der Transportschiene haftet der Betreiber. Es kommt also immer auf die genauen Umstände an. Sie sollten sich im Zweifelsfall am besten rechtlich beraten lassen und wissen, was zu tun ist, um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen. Dazu gehören zum einen die richtigen und rechtzeitigen Handlungsschritte. Zum anderen sollten Sie Ihre Chancen auf Schadenersatz richtig einordnen können.

Diese Punkte sollten Sie bei einem Schaden in der
Waschstraße
beachten:

  1. Halten Sie sich genau an die Anleitung
    Wenn Sie die Anweisungen, wie die Anlage zu benutzen ist, einhalten, sind Sie auf der sicheren Seite. Hinweise zum Umgang mit Seitenspiegeln, Antenne oder geschlossenen Fenstern gehören ebenfalls dazu. Wer dagegen verstößt, muss sich schnell mangelnde Sorgfalt vorwerfen lassen – für Ihre Haftungsansprüche ein k.o.-Kriterium. Zum Beispiel haften Sie, wenn Sie entgegen der Anweisungen den Motor in der Waschstraße abschalten und einen Auffahrunfall verursachen. Fahren Sie schräg in die Anlage hinein, können Sie sogar selbst die Anlage beschädigen und haften dafür.
  2. Kontrollieren Sie das Auto nach jeder Wäsche
    Um belegen zu können, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, sollten Sie ihn möglichst sofort beim Betreiber melden. Dazu ist es nötig, das Auto direkt im Anschluss an die Wäsche zu kontrollieren. Machen Sie am besten auch Fotos. Zeugen und eine schriftliche Bestätigung des Schadens durch den Betreiber wären ideal.
  3. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Hier sind die Rechte und Pflichte beider Seiten, also Anlagenbetreiber und Kunde, geregelt. Am besten lassen Sie diese von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, er erkennt auch, ob bestimmte Inhalte eventuell gar nicht zulässig sind. Ein genereller Haftungsausschluss für Spiegel, Antennen etc. ist zum Beispiel unwirksam.
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