Rechtsfragen: Was ist bei der Autowäsche verboten?

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Rechtsfragen: Was ist bei der Autowäsche verboten? Wer sein Auto lieber selbst wäscht, muss sich an die Gesetze halten. Und die erlauben nicht alles.

Falls Sie Ihr Auto lieber selbst waschen, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Denn selbst auf Ihrem eigenen Grundstück dürfen Sie hier nicht machen, was Sie wollen. 

Autowäsche hat mehr Regeln als gedacht

Der Weg in die Waschstraße ist zwar am einfachsten. Aber auch bei den in die kostenlose Software eines Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzern legt der ein oder andere ab und an wahrscheinlich lieber selbst Hand an. Entweder, weil es gerade besser passt oder, weil es schließlich günstiger ist. Davon abgesehen, dass Handwäsche natürlich, sofern sie richtig erfolgt, schonender für den Lack sein kann. Was Autofahrer dabei immer wieder übersehen: Es ist keineswegs erlaubt, das Auto einfach überall zu waschen. 

Was ist auf dem Privatgrundstück erlaubt?

Das gilt – ebenfalls für viele überraschend – sogar für das eigene Grundstück. Zumindest auf unbefestigtem Grund. Rasen oder Schotter sind also tabu. Sie müssen dafür sorgen, dass das Abwasser weder in das Grundwasser noch in ein umliegendes offenes Gewässer fließen kann. Die Fläche muss also versiegelt sein und das Schmutzwasser abgeleitet werden.

Wenn Sie in einem Wasserschutzgebiet Wassereimer und Reinigungsmittel herausholen wollen, sollten Sie diese Idee ganz schnell wieder vergessen. Hier ist Autowäsche generell verboten. Wird das Grundwasser bei der Autowäsche vorsätzlich oder fahrlässig durch giftige oder wassergefährdende Stoffe verschmutzt, drohen je nach Bundesland Strafen zwischen 25 und 50.000 Euro. 

Keine einheitlichen Regeln in den Gemeinden

Wichtig ist, dass Sie sich vorab immer nach den lokalen Vorschriften erkundigen, etwa beim Ordnungsamt. Diese schwanken stark und es gibt Gemeinden, in denen Sie das Auto auf Ihrem Privatgrund nicht einmal mit klarem Wasser abspritzen dürfen. Andere wiederum bieten Sondergenehmigungen an oder verlangen, dass das Abwasser nicht mit Regenwasser zusammen abgeleitet wird. Verstoßen Sie gegen die Gemeinde- oder Stadtverordnung, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. 

Und was ist mit dem Waschen auf einer öffentlichen Straße oder einem Parkplatz? Da gehen  Autofahrer oft davon aus, das sei kein Problem, weil hier der Untergrund fest ist und das Wasser ja über die Gullydeckel in die Kanalisation laufen kann. Doch auch hier ist Autowäsche je nach Gemeinde oft verboten und Sie dürfen die Straße weder verschmutzen noch den Verkehr gefährden. Außerdem ist es in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an Sonntagen verboten, das Auto zu waschen.


Foto:  © Getty Images

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